Wiedergutmachung bleibt auf der Tagesordnung
Zu den wenigen politischen Zugeständnissen, die die Regierung Kohl im Rahmen ihres Anschluß-Projekts bisher machen mußte, zählt die jüngste deutsch-deutsche Erklärung zur polnischen Westgrenze.
Damit rückt auch die Frage der "Wiedergutmachung" von NS-Unrecht gegenüber polnischen Zwangsarbeitern und den Opfern der deutschen Vernichtungspolitik in Polen in eine neue Perspektive. Zumal im Zusammenhang mit der kanzleramtlichen Forderung, Polen solle als Gegenleistung für die dauerhafte Anerkennung seiner Grenzen auf jegliche Entschädigungsansprüche verzichten. Wenn die Frage der Entschädigung polnischer Opfer des NS-Regimes bisher überhaupt zur Debatte stand, so bezog sie sich, mit Ausnahme der Gewährung von ärztlicher Behandlungshilfe für die Opfer verbrecherischer medizinischer Versuche, allenfalls auf eine Entschädigung für die ins "Reich" verschleppten Zwangsarbeiter. Dieser zentrale Teilaspekt der Entschädigungsfrage fand 1989 - nach mehr als 40 Jahren des Totschweigens - durch parlamentarische Anträge der Grünen und der SPD erstmalig Eingang in ein breiteres öffentliches Bewußtsein.
Inzwischen begann vor dem Münchener Landgericht - auch dies mag ein erster Indikator für die veränderte Situation sein - eine Art Musterprozeß einer ehemaligen Zwangsarbeiterin gegen die Fa.