Ausgabe Dezember 1998

Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte

Zur Zeit sieht es so aus, als könnte sich der Streit um die "doppelte Staatsangehörigkeit" in absehbarer Zeit erledigt haben. Das macht es jedoch keineswegs überflüssig, sich darüber Rechenschaft abzulegen, um was es eigentlich dabei geht. Es wäre mehr als fatal, die Debatte auf die Frage zu reduzieren, wie weit man den "ausländischen Mitbürgern" bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit entgegenkommen kann. Das würde sie auch als Eingebürgerte weiterhin zum Spielball populistischer Demagogen machen. Wer das verhindern will, dem muß an der Einsicht gelegen sein, daß hier nur beiläufig darum gestritten wird, zu welchem Preis die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben sein soll, daß aber vor allem strittig ist, was das unverzichtbare Gemeinsame ist, das alle diejenigen verbindet, die Bürger dieser Republik sind und die das Grundgesetz schlicht als "Deutsche" bezeichnet.

Die Ausschließlichkeit der Bürgerrechte

Staatsangehörigkeit verleiht Bürgerrechte. Den Bürger kennzeichnet, daß das politische Gemeinwesen ohne sein Handeln keinen Bestand haben kann.

Dezember 1998

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