Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
ich darf mich auf die Reihe der Gespräche zwischen Ihrer Exzellenz und der Regierung der Republik Irak zur Umsetzung einschlägiger Sicherheitsratsresolutionen zur Irak-Frage berufen, die am 7. März und 2. Mai in New York und am 4. Juli 2002 in Wien stattfanden, sowie auf Gespräche, die am 14. und 15. September 2002 in Ihrem Büro in New York unter Beteili- gung des Generalsekretärs der Arabischen Liga geführt w urden. Ich freue mich, Ihnen die Entscheidung der Regierung der Republik Irak übermitteln zu können, der Rückkehr der UN-Waffeninspekteure nach Irak bedingungslos zuzustimmen.
Die Regierung der Republik Irak reagiert mit dieser Entscheidung auf Ihren Appell, auf den Appell des Generalsekretärs der Arabischen Liga sowie auf die Aufrufe arabischer, isla- mischer und anderer befreundeter Länder.
Die Regierung der Republik Irak gründet ihre Entscheidung hinsichtlich der Rückkehr der Inspektoren auf ihren Wunsch, die Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Welt- sicherheitsrats zu vollenden und jede Spekulation auszuräumen, dass der Irak noch immer Massenvernichtungswaffen besitze. Der Beschluss beruht auch auf Ihrer Erklärung vor der UN-Vollversammlung am 12. September 2002, nach der die Entscheidung der Regierung der Republik Irak der unabdingbare erste Schritt zu einem Nachweis ist, dass der Irak keine Massenvernichtungswaffen mehr besitzt, und – was ebenso wichtig ist – zu einer umfassenden Lösung, die die Aufhebung der gegen den Irak verhängten Sanktionen und die zeitgemäße Umsetzung anderer Bestimmungen der einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen einschließlich der Resolution 687 (1991) beinhaltet. Zu diesem Ziel ist die Regierung der Republik Irak zu Gesprächen über die praktischen Vereinbarungen bereit, die für die sofortige Wiederaufnahme der Kontrollen nötig sind.
In diesem Zusammenhang bekräftigt die Regierung der Republik Irak die Wichtigkeit der Verpflichtung aller Mitgliedstaaten des Sicherheitsrats und der Vereinten Nationen, die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des Irak zu wahren, wie es in den einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen und Artikel (II) der Charta der Vereinten Nationen festgesetzt ist.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Brief den Mitgliedern des Sicherheitsrates zur Kenntnis bringen könnten.