Ausgabe Oktober 2021

Hängt die Satire!

»Hängt die Grünen«-Wahlkampfplakate der Neonazigruppe »III. Weg«, September 2021 (IMAGO / ZUMA Wire)

Bild: »Hängt die Grünen«-Wahlkampfplakate der Neonazigruppe »III. Weg«, September 2021 (IMAGO / ZUMA Wire)

Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“, lautete einst die Antwort des großen deutschen Satirikers Mehmet Scholl auf die Frage nach seinem Lebensmotto. Aber offensichtlich war diese subversiv aufklärerische Aussage für den gemeinen deutschen Nazi zu komplex, woraufhin sich dessen Lieblingspartei „Der III. Weg“ in diesem Wahlkampf prompt des zweiten Halbsatzes entledigte und das einschlägige „Hängt die Grünen!“ plakatierte. Was wiederum die Stadt Plauen veranlasste, die Plakate abzuhängen. Sehr zur Missbilligung des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz, das nach einer Klage das Aufhängen wieder erlaubte – allerdings mit der erstaunlichen Auflage, 100 Meter Abstand zur Wahlwerbung der Grünen einzuhalten.

Damit wollte man vermutlich verhindern, dass der Vollzug des Beschriebenen gleich am Wahlstand vonstatten geht. Außerdem ist ein kleiner Vorsprung beim Reißausnehmen vor den Henkern ja auch nur fair. Manche Rechte sprechen bereits spöttisch von der grünen Galgenfrist. Zum Glück hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen nicht soviel Galgenhumor, sondern ein Einsehen wider den Irrsinn. Folglich hob es den VG-Beschluss wieder auf. Das Plakat erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei „geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören“.

Wohl wahr, denn wie „Der III. Weg“ angebliche Satire zum Angriff auf die Menschenwürde pervertiert, demonstrierte er prompt in Würzburg. Dort platzierte er, angeblich zur Erinnerung an drei von Migranten Getötete, drei mit Kunstblut beschmierte Strohpuppen und direkt dahinter ein Schild mit den Konterfeis der drei KanzlerkandidatInnen, darunter der Schriftzug „Schön bunt hier“ – und über allem das Wahlplakat „Reserviert für Volksverräter“. Deutlicher geht‘s nicht.

Derartige Umtriebe mussten natürlich die einzig wahre Satire-Partei der Republik auf den Plan rufen. Mit „Hier könnte ein Nazi hängen“ hatte „Die Partei“ ja bereits das „Hängt die Grünen!“ ironisch gekontert – durch den Gebrauch des Konjunktivs allerdings juristisch unverfänglich. Denn wer könnte mit dem Wörtchen „könnte“ schon ernsthaft zu etwas aufrufen oder gar aufhetzen wollen?

Haariger ist allerdings der jüngste Coup, nämlich das schlichte „Nazis töten.“ Das bekannte VG Chemnitz entschied jedoch auch hier: Die Plakate dürfen hängen bleiben, weil sie keinen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellen. Gewiss: Der Punkt ist entscheidend, er macht den Unterschied. Wäre es ein Ausrufezeichen, sähe die Sache ganz anders aus. Doch seien wir ehrlich: Welcher Radikale versteht heute noch etwas von Orthographie und schaut bei Satzzeichen so genau hin? „Nazis töten“ bleibt daher gemeingefährlich, egal ob mit oder ohne Punkt. Wie hatte das OVG in Bautzen in Sachen „Hängt die Grünen!“ denn auch gegen das VG Chemnitz entschieden: „Die Meinungsfreiheit der Partei“ habe „hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten.“ Also, liebe Partei-Satiriker, was lernen wir daraus? Nach der Wahl ist vor der Wahl und eine schlechte Kampagne nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen, selbst wenn‘s der satirischen Wahrheitsfindung dienen soll. Denn irgendwann hört der Spaß auf und wird bitterer Ernst. Deshalb: Hängt die Satire – aber am besten fangt gar nicht erst an.

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