
Bild: Demonstration gegen die syrischen Chemiewaffen-Angriffe in Hamburg, 23.8.2013 (IMAGO / imagebroker)
Nach Russlands Überfall auf die Ukraine stellt sich eine wichtige politische und völkerrechtliche Frage noch dringlicher als zuvor, nämlich wie die internationale Gemeinschaft mit Staaten umgehen soll, die internationale Verträge verletzen und gezielt Sand in das Getriebe multilateraler Institutionen streuen.[1]
Dies gilt insbesondere im Bereich chemischer Waffen: Die haltlosen russischen Anschuldigungen, die Ukraine verfüge über biologische Waffen und wolle toxische Stoffe zur Kriegführung einsetzen, verstärken die Vermutung, Russland bereite selbst Angriffe mit solchen Massenvernichtungswaffen vor.[2] Eine solche Entwicklung wäre nicht überraschend, weil Moskaus Regelverstöße seit Jahren globale Bemühungen für die Umsetzung eines Verbots chemischer Waffen herausfordern. Russland wird seiner Verantwortung für eine chemiewaffenfreie Welt schon länger nicht mehr gerecht und blockiert zudem Versuche, die Verantwortlichen für Chemiewaffeneinsätze zur Rechenschaft zu ziehen.
Als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats trägt Russland eine besondere Verantwortung für Nichtverbreitung und Abrüstung von Massenvernichtungswaffen: Moskau kann sowohl dazu beitragen, dass in internationalen Verträgen festgeschriebene Regeln durchgesetzt werden, als auch durch sein Veto genau dies verhindern – selbst dann, wenn es dabei um eigene Verstöße gegen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) geht.