Ausgabe April 2023

Armut auf Rekordhoch: Helft denen, die es wirklich brauchen!

27.2.2020 (IMAGO / Ikon Images)

Bild: 27.2.2020 (IMAGO / Ikon Images)

Ende Februar veröffentlichte das Statistische Bundesamt die „Enddaten“ des Mikrozensus zur Einkommenssituation und insbesondere zu den Armutsquoten in Deutschland für das Berichtsjahr 2021 – ohne dies groß kundzutun. Dabei offenbaren diese einen gravierenden Anstieg der Armut, der dringend größerer Aufmerksamkeit bedarf, kritisiert der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider

Nun liegen die endgültigen Daten vor und es zeigt sich einmal mehr: Die Armut hierzulande steigt und steigt. Bereits die vor fast einem Jahr vorgestellten Erstergebnisse des Mikrozensus ergaben für das Jahr 2021 eine Rekordarmutsquote von 16,6 Prozent.[1] Noch nie wurde in der Bundesrepublik auf dieser Basis ein höherer Prozentsatz gemessen. Die nun vorliegenden Endergebnisse weisen jedoch eine nochmal um 0,3 Prozentpunkte höhere Quote aus. 16,9 Prozent der hier lebenden Bevölkerung sind von Armut betroffen. Nicht 13,8 Millionen, wie im letzten Sommer errechnet,[2] sondern 14,1 Millionen Menschen.

Wie eklatant die Abweichungen sind, zeigen auch die Endergebnisse zur Kinderarmut: Die Armut unter Kindern und Jugendlichen betrug 2021 nicht 20,8 Prozent, wie die Erstergebnisse auswiesen, sondern 21,3 Prozent. Bei Alleinerziehenden waren es 42,3 statt 41,6 und bei Paarhaushalten mit drei und mehr Kindern 32,2 statt 31,6 Prozent.[3] Auch weitere Ergebnisse, etwa zur Soziodemografie der Armut oder zu einzelnen Bundesländern und Regionen, zeigen auffällige Abweichungen von den Erstergebnissen – und bedürfen dringend intensiverer gesellschaftlicher Aufmerksamkeit.[4]

Der aktuelle Armutsrekord ist die Spitze eines Trends, der Deutschland seit nunmehr 15 Jahren fest im Griff hat: Zwar ist das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt in dieser Zeit um 46 Prozent gewachsen, aber fast ungebrochen wuchs auch die Armut, von 14 auf 16,9 Prozent. Die Armutsbevölkerung nahm in diesem Zeitraum um über 2,6 Millionen auf besagte 14,1 Millionen Menschen zu.[5]

Gleichwohl ist der Anstieg der Armutsquote in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 von 15,9 auf 16,9 Prozent der steilste Anstieg innerhalb von zwei Jahren seit Beginn der Messung. Noch nie hat sich Armut in Deutschland so schnell ausgebreitet wie zu Pandemiezeiten: 900 000 Menschen mehr als vor der Pandemie müssen zu den Armen gerechnet werden.

Die Pandemie hat den seit 2006 ohnehin vorhandenen Armutstrend noch einmal massiv verstärkt. 2020 sorgten die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder zwar noch dafür, dass die Armut dem wirtschaftlichen Einbruch und dem rapiden Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Trotz noch relativ moderat anstieg.[6] Im Jahr 2021 aber scheinen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie dann voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen zu haben. So fällt vor allem der ungewöhnliche Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen auf, insbesondere unter Selbstständigen. Ihre Armutsquote springt während der Pandemie von 9 auf 13 Prozent, ein Anstieg um 46 Prozent.

Auch unter den abhängig Beschäftigten wächst die Armutsbetroffenheit – von 7,9 auf 8,5 Prozent. Einkommensverluste bei Kurzarbeit dürften einer der Faktoren sein. Besonders betroffen waren jene abhängig Beschäftigten, die ohnehin über eher geringe Erwerbseinkommen verfügen. Zudem ist ein auffällig rapider Anstieg von Teilzeitarbeit zu beobachten; vermutlich haben auch hier pandemiebedingte Arbeitszeitreduzierungen mit entsprechenden Lohneinbußen eine Rolle gespielt.

Allerdings ist es nicht so, dass vor allem Erwerbstätige und Selbstständige für den hohen Anstieg der Armutsquote gesorgt hätten, sie geben der Armutsentwicklung in der Pandemie lediglich ihre besondere Konturierung. Weitere Armutshöchststände verzeichnen insbesondere Rentner:innen mit 18,2 Prozent sowie Kinder und Jugendliche mit 21,3 Prozent. Die Kinderarmut spiegelt sich dabei wie schon in den Jahren zuvor vor allem in der Armut von Alleinerziehenden mit 42,3 Prozent und von Familien mit vielen Kindern mit 32,2 Prozent wider.

»Menschen, die von Grundsicherung leben müssen – und das sind aktuell rund 6,6 Millionen –, wissen nicht mehr ein noch aus.«

Die seit Herbst 2021 steigenden Lebenshaltungskosten haben für viele zu einer dramatischen Verschärfung der Lage beigetragen: Insbesondere Menschen, die von Grundsicherung leben müssen – und das sind aktuell rund 6,6 Millionen[7] –, wissen nicht mehr ein noch aus, wie Beratungsstellen oder Tafeln berichten.[8] Doch nicht nur sie: Hinzu kommen jene 7,5 Millionen Menschen, deren Einkommen zwar unter der Armutsschwelle, aber knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, womit sie keinen Anspruch auf diese Leistung haben und ebenfalls nicht wissen, wie sie finanziell das Monatsende erreichen sollen. Zwei Millionen Menschen, die ihre Lebensmittel inzwischen regelmäßig über Tafelspenden beziehen, sprechen für sich.

Auf der anderen Seite gibt es in der Einkommensverteilung mindestens ebenso viele Haushalte, für die die Teuerungsraten zwar ärgerlich sind, aber keine soziale Not auslösen: Hierzulande sind für 2021 nicht nur eine außerordentlich hohe Armutsquote und Inflationsrate zu verzeichnen, sondern auch eine außerordentlich hohe Sparquote von 15 Prozent, die mittlerweile wieder bei rund 11 Prozent liegt.[9] Wenn davon gesprochen wird, dass die Inflation uns alle träfe, so muss daran erinnert werden, dass die Privathaushalte in Deutschland aktuell über mehr als sieben Billionen Euro Geldvermögen verfügen – welches allerdings extrem ungleich verteilt ist.[10]

»Statt wenig Hilfe für alle hätte ausreichende Hilfe für die, die sie brauchen, die Richtschnur sein müssen.«

Daher ist das Gießkannenprinzip, nach dem die Bundesregierung bisher in all ihren Entlastungspaketen verfuhr, massiv zu kritisieren: Sie leistete Unterstützung auch dort, wo sie nicht gebraucht wurde, und stattete sie nur sehr unzulänglich aus, wo sie dringend erforderlich wäre. Entlastungen in der Einkommensteuer über Freibeträge oder niedrigere Steuertarife waren und sind in der gegebenen Situation teuer und im wahrsten Wortsinn widersinnig. Denn sie begünstigen bekanntermaßen jene absolut am meisten, die ohnehin über das höchste Einkommen verfügen. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage oder der Tankrabatt kamen vor allem jenen zugute, die den größten Verbrauch haben. Von den rund 29 Mrd. Euro, die die ersten beiden Entlastungspakete kosteten, floss etwa die Hälfte in Maßnahmen, bei denen der Entlastungseffekt dem Einkommen folgt. Wirklich zielgerichtet, also ausschließlich an einkommensschwache Haushalte, flossen lediglich 2 der 29 Milliarden.[11]

Die weiteren Entlastungsbeschlüsse der Bundesregierung im vergangenen Jahr ließen mit der einkommensunabhängigen Gas- und Strompreisbremse oder dem steuerlichen Ausgleich der sogenannten kalten Progression die gleiche Schieflage erkennen: Allein letzterer geht mit Mindereinnahmen von rund 14 Mrd. Euro einher, wovon rund 70 Prozent den 30 Prozent Einkommensstärksten zugutekommen, während Geringverdienende kaum profitieren oder ganz leer ausgehen.

Als echtes armutspolitisches Plus des dritten Entlastungspakets kann lediglich das neue Wohngeld Plus gesehen werden. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte soll mit dieser Reform von knapp 600 000 auf zwei Millionen erhöht werden. Auch die Höhe der Unterstützung steigt. Dies ist eine Entlastung, die tatsächlich zielgenau bei den Einkommensschwachen ansetzt und auf eine dauerhafte Wirkung anstatt nur auf Strohfeuereffekte hin ausgelegt ist. Sehr unzureichend bleiben dagegen die BAföG-Reform und die – angesichts der inflationären Entwicklung äußerst geringe – Erhöhung der Regelsätze von Hartz IV und Altersgrundsicherung von 446 auf 502 Euro. Studierende und Grundsicherungsbeziehende werden auch weiterhin mit Leistungen unterhalb des sogenannten soziokulturellen Existenzminimums in Armut gehalten.

Die Bundesregierung hätte gut daran getan, in der Architektur ihrer Entlastungspakete zu berücksichtigen, dass die Bundesrepublik mit einer Armutsquote von fast 17 Prozent ein sozial tief gespaltenes Land ist. Es ist das hohe Maß an Einkommens- und Ressourcenungleichheit, das Deutschland so anfällig macht für krisenhafte Entwicklungen wie die Pandemie oder die exorbitante und anhaltende Inflation. Vor dem Hintergrund, dass fast die Hälfte der Bevölkerung über keine oder kaum nennenswerte Reserven in Form von Vermögen verfügt, dass nach wie vor jede:r fünfte Arbeitnehmer:in im Niedriglohnsektor tätig ist und Millionen von Menschen auf Grundsicherungsleistungen angeweisen sind, die bereits ohne Inflation nicht vor Armut schützen, erscheinen die steigenden Lebenshaltungskosten als ein armutspolitisches Problem von besonderer Brisanz. Eine gleichere Gesellschaft mit deutlich weniger Armut wäre erheblich resilienter gegenüber diesen Belastungen. Diesen Schluss hätte die Bundesregierung fast zwingend aus den Erfahrungen mit der Coronapandemie ziehen müssen: Statt wenig Hilfe für alle, hätte ausreichend Hilfe für die, die sie brauchen, die Richtschnur sein müssen.

Eine künftige Sozialpolitik muss auch in Krisenzeiten darauf abzielen, die ökonomische Situation der prekären Haushalte dauerhaft und nicht nur zeitweilig zu stärken. Mindestlohn, Grundsicherung, Wohngeld und BAföG sind dabei die Hebel, mit denen Niedrigeinkommensbeziehende in Gänze erreicht werden können. Dafür wäre der Regelsatz von derzeit 502 auf 725 Euro anzuheben.[12] 

Auch die wichtige Wohngeldreform muss noch weiter ausgebaut werden: Mit dem Wohngeld können grundsätzlich fast alle erreicht werden, die mit ihrem Einkommen nicht wesentlich über der Grundsicherungsschwelle liegen und daher staatliche Hilfe benötigen. Wenn bei rund 7,7 Millionen armer Haushalte künftig rund 5,5 Millionen, statt wie bisher 3,9 Millionen, Grundsicherung oder Wohngeld erhalten, wäre das ein großer politischer Schritt. Im Umkehrschluss würde das aber auch bedeuten, dass 2,2 Millionen Haushalte noch nicht erreicht würden, obwohl sie mit ihrem Einkommen unter der Armutsgrenze liegen.

Ähnliches gilt beim BAföG. Wenn unter Studierenden eine Armutsquote von 30 Prozent gegeben ist, aber nur 466 000 BAföG beziehen, dann signalisiert dies auch hier einen Reformbedarf, der mit der jüngsten Reform noch nicht gedeckt sein kann. Stattdessen muss die Höhe des BAföG mindestens das Existenzminimum abdecken und ist daher analog zu Hartz IV schnellstmöglich anzuheben.

»Eine künftige Sozialpolitik muss darauf abzielen, die ökonomische Situation der prekären Haushalte dauerhaft zu stärken.«

Zu einer problemlösungsorientierten Armutspolitik bedarf es darüber hinaus viererlei: Zum ersten eine einkommens- und bedarfsorientierte Kindergrundsicherung, die zuverlässig vor Armut schützt und es arbeitenden Eltern erspart, zum Jobcenter gehen zu müssen. Zum zweiten müssen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung bzw. das Arbeitslosengeld I gestärkt werden – und zwar durch eine verlängerte maximale Bezugszeit sowie ein Mindestarbeitslosengeld, das über dem Bürgergeldniveau liegt. Zum dritten bedarf es einer zukunftsorientierten Neuaufstellung der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive der Erwerbsminderungsrenten – als allgemeine Bürgerversicherung mit armutsfester Mindestrente. Rentenleistungen sollten bei der Gewährung von Altersgrundsicherung mit großzügigen Freibeträgen versehen werden. Schließlich ist viertens eine konsequente Politik zur Dämpfung von Mietpreisen vonnöten, die auf Bundesebene den Weg für die Länder freimacht, einen Mietenstopp einzuführen, oder aber die Mietpreisbremse deutlich nachschärft.

Neben all den anderen Krisen und Herausforderungen muss die Bekämpfung der Armut dringend ganz nach oben auf die politische Agenda gesetzt werden – und müssen sich SPD und Grüne endlich entschieden gegen die Politik der Schwarzen Null und den Steuersenkungswahn der FDP starkmachen.

[1] Vgl. zum methodischen Hintergrund: Janina Hundenborn und Jörg Enderer, Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020, Statistisches Bundesamt WSTA Nr. 6 2019, S. 9 ff.

[2] Vgl. Ulrich Schneider, Wiebke Schröder und Gwendolyn Stilling, Zwischen Pandemie und Inflation. Paritätischer Armutsbericht 2022, Paritätischer Gesamtverband, Berlin 2022.

[3] Vgl. auch den Beitrag von Christoph Butterwegge in dieser Ausgabe.

[4] Aus diesem Grund sah sich der Paritätische Gesamtverband veranlasst, eine zweite aktualisierte Ausgabe seines Armutsberichts herauszugeben: vgl. Jonas Pieper, Ulrich Schneider, Wiebke Schröder und Gwendolyn Stilling, Zwischen Pandemie und Inflation. Paritätischer Armutsbericht 2022. 2. aktualisierte Auflage, Paritätischer Gesamtverband, Berlin 2023.

[5]  Ebd. S 6 ff.

[6] Vgl. Jonas Pieper, Joachim Rock, Ulrich Schneider und Wiebke Schröder, Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021, Paritätischer Gesamtverband, Berlin 2021, S. 19 ff.

[7] Vgl. Statistisches Bundesamt, Soziale Mindestsicherung, www.destatis.de.

[8] Vgl. Tafel Deutschland, Zahlen und Fakten zur Tafel-Arbeit in Deutschland, www.tafel.de.

[9] Vgl. Statistisches Bundesamt, Sparquote mit 11,1 % im 1. Halbjahr 2022 wieder auf Vor-Pandemie-Niveau, www.destatis.de, 25.10.2022.

[10] Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldvermögensbildung und Außenfinanzierung in Deutschland im dritten Quartal 2022, www.bundesbank.de, 13.1.2023.

[11] Vgl. Ulrich Schneider, Ampel-Entlastungspaket: Das Prinzip Gießkanne, in: „Blätter“, 6/2022, S. 13 ff.

[12] Vgl. Andreas Aust und Greta Schabram, Regelbedarfe 2023: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, Berlin 2022.

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