Von den Widersprüchen der internationalen Gerichtsbarkeit

Bild: Das Logo des Internationalen Gerichtshofs mit einem Bild des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im Hintergrund, 17.1.2024 (IMAGO / ZUMA Wire / Hasan Mrad)
Die Klage Südafrikas wegen möglicher, von Israel begangener Völkermordverbrechen im Gazastreifen zeigt schlaglichtartig, wie umstritten internationale Strafgerichtsbarkeit ist. Denn dann handelt es sich um Verbrechen „von internationalem Belang“, um Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord, die aufgrund ihrer Schwere das ethische Fundament der Menschheit erschüttern und so gut wie niemanden, der von ihnen erfährt, gleichgültig lassen. So gesehen, ist es ein zivilisatorischer Fortschritt, dass es heute gerichtliche Instanzen gibt, die dem Recht zur Durchsetzung verhelfen wollen. Nicht die Macht, die auf militärischem Zerstörungspotenzial gründet, soll dem Recht vorangehen, sondern umgekehrt soll das Recht der Macht Grenzen setzen und deren Beachtung notfalls erzwingen oder deren Missachtung sanktionieren. Geht es um staatliches Verhalten, ist der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag zuständig, bei Völkerstraftaten, die Personen zurechenbar sind, ist es der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der seinen Sitz ebenfalls in Den Haag hat.