Ausgabe Oktober 1991

Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 19. August 1991 (Zweiter Erlaß) (Wortlaut)

1. Die Bekanntmachung des Komitees ist als verfassungswidrig anzusehen und seine Handlungen müssen als ein Staatsstreich qualifiziert werden, der seinem Wesen nach Hochverrat darstellt.

2. Alle Handlungen, die durch das sogenannte Notstandskomitee vorgenommen werden, sind als ungesetzlich zu betrachten und besitzen keine Kraft auf dem Territorium der Russischen Föderation. Auf dem Territorium Rußlands ist die gesetzlich gewählte Gewalt: Der Präsident, der Parlamentsvorsitzende, der Premierminister, die Mitglieder der staatlichen und lokalen Behörden, die Regierungsorgane der Russischen Föderation.

3. Handlungen von Amtspersonen, die Beschlüsse des Notstandskomitees ausfahren, fallen unter die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation und werden gesetzlich verfolgt. Das vorliegende Dekret tritt mit dem Augenblick seiner Unterzeichnung in Kraft.

Der Präsident der RSFSR Boris Jelzin

Aktuelle Ausgabe November 2025

In der November-Ausgabe ergründen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey die Anziehungskraft des demokratischen Faschismus. Frank Biess legt die historischen Vorläufer von Trumps autoritärer Wende offen – ebenso wie die Lebenslügen der Bundesrepublik. Daniel Ziblatt zieht Lehren aus der Weimarer Republik für den Umgang mit den Autokraten von heute. Annette Dittert zeigt, wie Elon Musk und Nigel Farage die britische Demokratie aus den Angeln zu heben versuchen. Olga Bubich analysiert, wie Putin mit einer manipulierten Version der russischen Geschichte seinen Krieg in der Ukraine legitimiert. Ute Scheub plädiert für die Umverteilung von Wohlstand – gegen die Diktatur der Superreichen. Sonja Peteranderl erörtert, inwiefern sich Femizide und Gewalt gegen Frauen mit KI bekämpfen lassen. Und Benjamin von Brackel und Toralf Staud fragen, ob sich der Klimakollaps durch das Erreichen positiver Kipppunkte verhindern lässt.

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