Ausgabe Oktober 1991

Erlaß des Präsidenten der Russischen Föderation vom 19. August 1991 (Zweiter Erlaß) (Wortlaut)

1. Die Bekanntmachung des Komitees ist als verfassungswidrig anzusehen und seine Handlungen müssen als ein Staatsstreich qualifiziert werden, der seinem Wesen nach Hochverrat darstellt.

2. Alle Handlungen, die durch das sogenannte Notstandskomitee vorgenommen werden, sind als ungesetzlich zu betrachten und besitzen keine Kraft auf dem Territorium der Russischen Föderation. Auf dem Territorium Rußlands ist die gesetzlich gewählte Gewalt: Der Präsident, der Parlamentsvorsitzende, der Premierminister, die Mitglieder der staatlichen und lokalen Behörden, die Regierungsorgane der Russischen Föderation.

3. Handlungen von Amtspersonen, die Beschlüsse des Notstandskomitees ausfahren, fallen unter die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation und werden gesetzlich verfolgt. Das vorliegende Dekret tritt mit dem Augenblick seiner Unterzeichnung in Kraft.

Der Präsident der RSFSR Boris Jelzin

Aktuelle Ausgabe Januar 2026

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