Ausgabe Mai 1995

Stabilitätspakt für Europa

Angenommen am 20. März 1995 von den 52 Staaten der OSZE bei der Abschlußkonferenz zum Stabilitätspakt für Europa in Paris (Wortlaut)

1. Wir, die Außenminister und Vertreter der an der Pariser Konferenz über die Stabilität in Europa teilnehmenden Staaten und internationalen Organisationen, sind auf Initiative der Europäischen Union am 20. und 21. März 1995 in Paris zur Annahme des Stabilitätspakts für Europa zusammengekommen.

2. Ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkriegs und einige Jahre nach den historischen Veränderungen, die nunmehr die Überwindung der Spaltung Europas möglich machen, ist der Stabilitätspakt Ausdruck unseres ständigen gemeinsamen Bemühens, Bedrohungen durch Spannungen und Krisen zu verhüten und auszuschalten und in Europa auf Dauer eine Zone gutnachbarlicher Beziehungen und der Zusammenarbeit zu schaffen, um die Errungenschaften auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlichem Fortschritt, sozialer Gerechtigkeit und Frieden zu fördern und unumkehrbar zu machen.

3. Der Stabilitätspakt besteht aus nachstehender Erklärung sowie einer Liste von Abkommen und Vereinbarungen über gutnachbarliche Beziehungen und Zusammenarbeit. Er wird ergänzt durch eine Liste von Maßnahmen, die die Europäische Union zur Unterstützung von Initiativen der interessierten Staaten im Benehmen mit diesen ergriffen oder vorgesehen hat und mit denen zur Erreichung der Ziele des Paktes beigetragen werden soll.

I. Erklärung

4. Europa durchläuft derzeit eine Phase des Wandels und der Umgestaltung. Es ist unser Ziel, diese Entwicklung auf den Aufbau eines geeinteren und solidarischeren, für Dialog und Zusammenarbeit offenen Europas zu lenken, das zu diesem Zweck jede Art des Austauschs begünstigt und in dem die Identität der Nationen und die gemeinsamen freiheitlich-demokratischen Werte gewahrt bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir weiter alle Erscheinungsformen von Intoleranz bekämpfen, insbesondere aggressiven Nationalismus, Rassismus, Chauvinismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie Diskriminierung von Personen und Verfolgung aus religiösen oder ideologischen Gründen. Wir verpflichten uns, uns gemeinsam um die Sicherung der Stabilität in Europa zu bemühen.

5. Ein stabiles Europa ist ein Europa, in dem die Völker demokratisch ihren Willen äußern können, in dem die Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten, geachtet werden, in dem gleichberechtigte und souveräne Staaten über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und untereinander gutnachbarliche Beziehungen herstellen. Ein stabiles Europa ist eine Voraussetzung für Frieden und internationale Sicherheit.

6. Den interessierten Staaten und den von diesen zu den regionalen runden Tischen eingeladenen Nachbarländern ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Wirklichkeit werden zu lassen und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang würdigen wir die Anstrengungen derjenigen Länder, denen der Europäische Rat den Beitritt in Aussicht gestellt hat. Damit diese Länder auf ihrem Weg zum Beitritt besser unterstützt und damit Frieden, Stabilität, Demokratie, Zusammenarbeit und Wohlstand in Europa besser gesichert und gestärkt werden können, müssen unserer Auffassung nach zunächst die von der Vergangenheit ererbten Probleme bewältigt werden. In diesem Sinne wurde bei den Beratungen die Vertiefung der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmerstaaten unter allen ihren Aspekten - einschließlich derjenigen, die mit den Rechten der Angehörigen nationaler Minderheiten zusammenhängen - in den Mittelpunkt gestellt.

7. Diese Vertiefung erfordert anhaltende Bemühungen. Sie muß sich auf die effektive Anwendung der bestehenden Grundsätze und Verpflichtungen, die im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarates aufgestellt worden sind, und insbesondere auf die Anwendung aller Grundsätze stützen, die in der Helsinki-Schlußakte von 1975, der Charta von Paris für ein neues Europa von 1990, dem Kopenhagener Dokument von 1990, dem Helsinki-Dokument von 1992, den Budapester Dokumenten von 1994, der Wiener Erklärung des Europaratgipfels von 1993 sowie - für die Vertragsstaaten - den einschlägigen Verträgen und Übereinkommen des Europarates, einschließlich des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten von 1994, niedergelegt sind. Diese Grundsätze betreffen die souveräne Gleichheit, die Achtung der sich aus der Souveränität ergebenden Rechte, die Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die territoriale Unversehrtheit und die Achtung der international anerkannten Grenzen, die friedliche Regelung von Streitfällen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, den Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten, die Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit, die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten und die Erfüllung in Treu und Glauben der gemäß dem Völkerrecht eingegangenen Verpflichtungen.

8. Gutnachbarliche Beziehungen sollen durch Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung zum Abbau der spannungsträchtigen wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede beitragen sowie durch Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit die Entwicklung des freien Verkehrs von Personen, Gedanken, Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Verwaltung und im menschlichen Bereich ermöglichen.

9. Wie auf der Eröffnungskonferenz am 26. und 27. Mai 1994 in Paris vereinbart, haben intensive Konsultationen stattgefunden, die in den letzten Monaten mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Insbesondere sind unter Vorsitz der Europäische Union zwei regionale runde Tische eingerichtet worden, an denen zum einen vier Staaten der baltischen Region - Estland, Lettland, Litauen und Polen - sowie deren Gäste und zum anderen sechs weitere Staaten Mittel- und Osteuropas - Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik - sowie deren Gäste, darunter Slowenien, teilgenommen haben. Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Europarat und der Ostseerat haben an den Regionaltischen teilgenommen. Ferner hat der Vorsitz der Europäischen Union mehrere Hauptstädte besucht, um die Ziele des Paktes zu unterstützen. Schließlich wurden in die Beratungen sämtliche Teilnehmerstaaten der Eröffnungskonferenz einbezogen.

10. Die Teilnehmerstaaten der Regionaltische haben es sich gemäß dem Schlußdokument zur Eröffnungskonferenz von Paris im Mai 1994 zur Aufgabe gemacht, eine Bestandsaufnahme der Abkommen und Vereinbarungen vorzunehmen, die ihren freundschaftlichen und Kooperationsbeziehungen gewidmet sind. Um ihr Interesse für die Region zu unterstreichen, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union diejenigen Abkommen und Vereinbarungen in das Verzeichnis miteinbezogen, die sie mit den neun Ländern unterzeichnet haben, die eine Beitrittsperspektive zur Union haben. Ebenso haben diese Länder und die von ihnen eingeladenen Gesprächspartner Abkommen in dieses Verzeichnis aufgenommen, die sie - teils vor der Eröffnungskonferenz vom Mai 1994, teils aber nach diesem Zeitpunkt untereinander geschlossen haben. Wir begrüßen insbesondere die beträchtlichen Fortschritte, die einige Länder auf diese Weise im Hinblick auf mehr Stabilität erzielt haben. Wir bringen unsere Hoffnung zum Ausdruck, daß diese Liste später durch andere Abkommen und Vereinbarungen ergänzt wird, welche die Teilnehmerstaaten der Regionaltische miteinander geschlossen haben bzw. schließen werden.

11. Die Teilnehmerstaaten der Regionaltische haben auch den auf der Eröffnungskonferenz festgelegten Kooperationsbereichen große Aufmerksamkeit gewidmet: Dem Appell der Europäischen Union folgend, haben die interessierten Staaten systematisch nach Möglichkeiten zum Ausbau der gutnachbarlichen Beziehungen gesucht, wodurch nicht nur einige bereits bestehende Vorhaben als den Zielen des Paktes dienlich ermittelt, sondern auch neue Ausrichtungen identifiziert werden konnten.

12. Der auf diese Weise begründete Pakt wird für uns alle zu einer wesentlichen politischen Bezugsgröße für die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Nationen von ganz Europa. Wir verpflichten uns, ihn - einzeln und gemeinsam - politisch zu unterstützen.

13. Unter Bezugnahme auf das Schlußdokument zur Eröffnungskonferenz von Paris (Ziffer 5.2), das in der Erklärung des Gipfels von Budapest (Ziffer 16) begrüßt wurde, sowie auf den Beschluß des Gipfels von Budapest über die Stärkung der OSZE (Ziffer 27), wonach "die OSZE als umfassende Rahmenstruktur für die Sicherheit bereit sein wird, als Sammelstelle für frei ausgehandelte bilaterale und multilaterale Vereinbarungen und Übereinkünfte zu fungieren, sowie deren Umsetzung, falls von den Parteien gewünscht, zu verfolgen", übergeben wir den Stabilitätspakt der OSZE und übertragen ihr die Aufgabe, dessen Durchführung zu verfolgen.

14. Wir betonen, daß mit dieser Übergabe des Stabilitätspakts der politische Wille der Teilnehmerstaaten zum Ausdruck gebracht wird, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um durch kontinuierliche Bemühungen das Verständnis, das gegenseitige Vertrauen und die freundschaftlichen Beziehungen untereinander zu verbessern.

15. Wir gehen davon aus, daß die OSZE gemäß ihren Verfahren auf die Einhaltung der von ihr festgelegten Grundsätze durch die Teilnehmerstaaten hinwirkt. Dementsprechend bringen wir unsere Absicht zum Ausdruck, in den Fällen, in denen die Intervention der OSZE im Hinblick auf die Wahrung ihrer Grundsätze und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei der Anwendung der in den Pakt aufgenommenen Abkommen und Vereinbarungen erforderlich werden könnte, auf die Instrumente und Verfahren der OSZE - einschließlich derjenigen, die die Konfliktverhütung, die friedliche Regelung von Streitfällen und die menschliche Dimension betreffen zurückzugreifen.

16. Wir stellen fest, daß die Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Errichtung des Vergleichs- und Schiedsgerichtshofs ihre etwaigen Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung ihrer Abkommen über gutnachbarliche Beziehungen entsprechend den in diesem Übereinkommen festgelegten Verfahren vor den Gerichtshof bringen können,

17. Wir nehmen die Unterstützung der Europäische Union für die Vorhaben zur Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, deren Verzeichnis dem Pakt beigefügt ist, sowie den Beitrag anderer Teilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis. Die beigefügten Vorhaben wurden in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen des Dialogs, der sich an den beiden Regionaltischen entwickelt hat, erstellt. Sie betreffen die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Minderheitenfragen, die kulturelle Zusammenarbeit einschließlich Sprachunterricht, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region, die Zusammenarbeit im Rechtsbereich und die Ausbildung im Verwaltungsbereich sowie Umweltprobleme. Mit diesen Vorhaben sollen der freie Verkehr und die freie Kommunikation zwischen den europäischen Staaten sowie der freie Informationsaustausch und Gedankenaustausch im Hinblick auf die Erweiterung der Europäische Union erleichtert werden.

18. Wir sind uns bewußt, daß noch weitere Bemühungen erforderlich sind, um die Stabilität in ganz Europa zu konsolidieren, meinen aber, daß der Prozeß, den wir in Paris mit der Einberufung dieser Konferenz eingeleitet haben, sowie der von uns gewählte regionale Ansatz ihren Nutzen unter Beweis gestellt haben. Daher äußern wir den Wunsch, daß sie weiterhin dazu beitragen, die Stabilität in Europa zu stärken, und daß sie als Modell für andere, namentlich im Rahmen der OSZE ergriffene gemeinsame Initiativen der Präventiven Diplomatie dienen.

II. Verzeichnis der Abkommen, Vereinbarungen und politischen Erklärungen

A. Abkommen und Vereinbarungen zwischen den interessierten Ländern und den Mitgliedstaaten der Europäische Union Bulgarien - Belgien: Gemeinsame politische Erklärung (4.4.94) - Deutschland: Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa (9.10.91) - Griechenland: Vertrag über freundschaftliche und gutnachbarliche Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit (7. 10. 9 1) - Spanien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (23. 5. 93) - Frankreich: Kooperationsvertrag (18.2.92) - Italien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (9.1.92) - Niederlande: Gemeinsame politische Erklärung (20.4.94) - Vereinigtes Königreich: Gemeinsame Erklärung (3.6.93) Estland - Dänemark: Gemeinsames Protokoll über Zusammenarbeit (11.3.91) - Deutschland: Gemeinsame Erklärung (29.4.93) - Frankreich: Verständigungs-, Freundschafts- und Kooperationsvertrag (26.1.93) Ungarn - Belgien: Gemeinsame politische Erklärung (7.9.92) - Deutschland: Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa (6.2.92) - Griechenland: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (3.4.92) - Frankreich: Verständigungs- und Freundschaftsvertrag (11.9.91) - Italien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (6.7.91) - Niederlande: Gemeinsame Erklärung (11.11.92) - Vereinigtes Königreich: Gemeinsame Erklärung (28.5.92) Lettland - Dänemark: Gemeinsames Kooperationsprotokoll (18.3.91) - Deutschland: Gemeinsame Erklärung (20.4.93) - Frankreich: Verständigungs-, Freundschafts- und Kooperationsvertrag (2.3.93) - Niederlande: Gemeinsame Erklärung (15.4.93) Litauen - Dänemark: Gemeinsames Kooperationsprotokoll (28.2.91) - Deutschland: Gemeinsame Erklärung (21.7.93) - Frankreich: Verständigungs-, Freundschafts- und Kooperationsvertrag (14.5.92) Polen - Belgien: Gemeinsame politische Erklärung (2.7.91) - Deutschland: - Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (17.6.91) - Vertrag über die Bestätigung der polnisch-deutschen Grenze (14.11.90) - Spanien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (26.10.92) - Frankreich: Freundschafts- und Solidaritätsvertrag (9.4.91) - Italien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (11.10.91) - Niederlande: Gemeinsame Erklärung (29.9.92) - Vereinigtes Königreich: Gemeinsame Erklärung (24.4.91) Rumänien - Belgien: Gemeinsame politische Erklärung (7.4.94) - Deutschland: Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa (21.4.92) - Griechenland: Vertrag über Zusammenarbeit und über freundschaftliche und gutnachbarliche Beziehungen (28.11.91) - Spanien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (4.2.92) - Frankreich: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (20.11.91) - Italien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (23.7.91) - Niederlande: Gemeinsame Erklärung (7.6.93) - Vereinigtes Königreich: Gemeinsame Erklärung (3.6.93) Slowakei - Deutschland: Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (27.2.92) - Spanien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (11.11.91) - Frankreich: Verständigungs- und Freundschaftsvertrag (1.10.91) - Italien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (7.6.93)# - Niederlande: Gemeinsame Erklärung (15.9.93) - Vereinigtes Königreich: Gemeinsame Erklärung (27.5.92)

B. Abkommen und Vereinbarungen zwischen den interessierten Ländern untereinander und mit anderen, zu den regionalen runden Tischen eingeladenen Ländern Bulgarien - Ungarn: Gemeinsame Erklärung (18.4.91) - Polen: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (25.2.93) - Rumänien: Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen (27.1.92) - Slowakei: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (6.4.92) - Belarus: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (19.10.93) - Moldau: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (7.9.92) - Türkei: Vertrag über freundschaftliche und gutnachbarliche Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit (6.5.92) - Ukraine: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (5.10.92) Estland - Ungarn: Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (8.8.92) - Lettland/Litauen: - Erklärung über die Einheit und Zusammenarbeit (12.5.90) - Trilaterales Abkommen über baltische Zusammenarbeit auf Parlaments- und Regierangsebene (13.6.94) - Polen: Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und gute Nachbarschaft im baltischen Raum (2.7.92) - Rumänien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (11.7.92) - Türkei: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (7.12.93) - Ukraine: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (26.5.92) Ungarn - Bulgarien: Gemeinsame Erklärung (18.4.91) - Estland: Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (8.8.92) - Lettland: Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (7.8.92) - Litauen: Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (8.8.92) - Polen: Vertrag über Freundschaft und gutnachbarliche Zusammenarbeit (6.10.91) - Slowakei: Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen (19.3.95) - Russische Föderation: - Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (6.12. 91) - Erklärung über die Grundsätze der Zusammenarbeit im Bereich der Gewährleistung der Rechte nationaler, ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten (11.11.92) - Slowenien: - Freundschafts- und Kooperationsvertrag (1.12.92) - Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Abkommen über die Gewährleistung der besonderen Rechte der slowenischen Minderheit in Ungarn und der ungarischen Minderheit in Slowenien (6.11.92) - Türkei: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (7.9.94) - Ukraine: Grundlagenvertrag über gutnachbarliche Beziehungen und Zusammenarbeit (6.12.91) - Erklärung über die Grundsätze der Zusammenarbeit im Bereich der Gewährleistung der Rechte nationaler Minderheiten (31.5.91) - Rumänien: Gemeinsame Erklärung der Premierminister der Republik Ungarn und von Rumänien (19.3.95) Lettland - Estland/Litauen: - Erklärung über die Einheit und Zusammenarbeit (12.5.90) - Trilaterales Übereinkommen über baltische Zusammenarbeit auf Parlaments- und Regierungsebene (13.6.94) - Ungarn: Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (7.8.92) - Litauen: Vertrag über die Wiederherstellung der Staatsgrenze (29.6.93) - Polen: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (1.7.92) - Belarus: - Erklärung über die Grundsätze gutnachbarlicher Beziehungen (16.12.91) - Vertrag über die Festlegung einer Staatsgrenze (21.2.94) - Russische Föderation: Abkommen vom 30.4.94 über - die Skrundaer Radarstation - den Abzug der Streitkräfte - den sozialen Schutz der russischen Militärpensionäre (+ Protokoll) - Türkei: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (12.7.94) Litauen - Estland/Lettland: - Erklärung über die Einheit und Zusammenarbeit (12.5.90) - Trilaterales Übereinkommen über baltische Zusammenarbeit auf Parlaments- und Regierungsebene (13.6.94) - Ungarn: Grundlagenvertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (8.8.92) - Lettland: Vertrag über die Wiederherstellung der Staatsgrenze (29.6.93) - Polen: Vertrag über Freundschaft und gutnachbarliche Zusammenarbeit (26.4.94) - Rumänien: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (8.3.94) - Belarus: - Freundschafts- und Kooperationsvertrag (6.2.95) - Vertrag über die Staatsgrenze (6.2.95) - Russische Föderation: - Vertrag über die Grundlagen der zwischenstaatlichen Beziehungen (29.7.92) - Vertrag über die Zusammenarbeit bei der wirtschaftlichen und soziokulturellen Entwicklung des Kaliningrader Gebiets der RSFSR (29.7.91) - Türkei: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (11.7.94) - Ukraine: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (8.2.94) Polen - Bulgarien: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (25.2.93) - Estland: Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und gute Nachbarschaft im baltischen Raum (2.7.92) - Ungarn: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und gutnachbarliche Zusammenarbeit (6.10.91) - Lettland: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (1.7.92) - Litauen: Vertrag Über freundschaftliche Beziehungen und gutnachbarliche Zusammenarbeit (26.4.94) - Rumänien: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (25.1.93) - Slowakei: Vertrag über gutnachbarliche Beziehungen, Solidarität und freundschaftliche Zusammenarbeit (6.10.91) - Belarus: Vertrag über gutnachbarliche Beziehungen und freundschaftliche Zusammenarbeit (23.6.92) Moldau: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (15.11.94) - Russische Föderation: Abkommen über die freundschaftliche und gutnachbarliche Zusammenarbeit (22.5.92) - Türkei: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (3.11.93) - Ukraine: Vertrag über gutnachbarliche und freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (18.5.92) Rumänien - Bulgarien: Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen (27.1.92) - Estland: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (11.7.92) - Litauen: Freundschafts- und Kooperationsvertrag (8.3.94) - Polen: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (25.1.93) - Slowakei: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (24.9.93) - Belarus: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (7.5.93) - Türkei: Vertrag über Freundschaft, gutnachbarliche Beziehungen und Zusammenarbeit (19.9.91) - Ungarn: Gemeinsame Erklärung der Premierminister der Republik Ungarn und von Rumänien (19.3.95) Slowakei - Bulgarien: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (6.4.92) - Ungarn: Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (19.3.95) - Polen: Vertrag über gutnachbarliche Beziehungen, Solidarität und freundschaftliche Zusammenarbeit (6.10.91) - Rumänien: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (24.9.93) - Tschechische Republik: Vertrag über gutnachbarschaftliche und freundschaftliche Beziehungen (23.11.92) - Russische Föderation: Vertrag über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (26.8.93) - Ukraine: Vertrag über gutnachbarliche und freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit (29.6.93) Tschechische Republik - Slowakei: Vertrag über gutnachbarschaftliche und freundschaftliche Beziehungen (23.11.92) (Einige der in dieser Liste auf geführten Abkommen sind noch nicht ratifiziert worden.)

Aktuelle Ausgabe September 2025

In der September-Ausgabe plädiert Lea Ypi für eine Migrationsdebatte im Sinne der Aufklärungsphilosophie. Cinzia Sciuto fordert, der zunehmenden Aushöhlung des Völkerrechts mit einer entschiedenen Verteidigung desselben zu begegnen – und nicht mit Resignation und falschem Realismus. Für Georg Diez markieren die Kriegsverbrechen in Gaza und die fehlenden Reaktionen darauf einen Epochenbruch; sie stünden für nicht weniger als den Verrat des Westens an der Humanität. Herfried Münkler analysiert, wie Kriege historisch endeten und Friedenszeiten begannen und was das mit Blick auf den Ukrainekrieg bedeutet. Simone Schlindwein deckt auf, wie Russland junge Afrikanerinnen mit falschen Versprechen für die Kriegswirtschaft rekrutiert. Warum die grüne Digitalisierung ein Mythos ist und was der KI-Boom den Globalen Süden kostet, erläutern Ingo Dachwitz und Sven Hilbig. Und Eva-Maria Klinkisch sowie Markus Rieger-Ladich zeigen auf, wie Long Covid-Betroffene von der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem systematisch ignoriert werden – und was dagegen zu tun ist. 

Zur Ausgabe Probeabo

Weitere Artikel zum Thema Europa