Ausgabe April 1996

Soldatendebatte

Eine breite Debatte über Bundeswehr und Wehrpflicht will man in Bonn vermeiden, auch auf Seiten der SPD-Wehrpolitiker. Schadensbegrenzung lautet die Devise. Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer erreichte im vergangenen Jahr mit 160 695 eine Rekordhöhe. Das bringt nicht nur die Nachwuchsplanung der Streitkräfte in die Klemme. Das Selbstwertgefühl der Soldaten wird verständlicherweise davon beeinflußt, daß - wie die Wehrbeauftragte Claire Marienfeld in ihrem jüngsten Jahresbericht klagt - "immer mehr Bürger von einer freien Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst" ausgingen (an sich ein schönes Beispiel demokratischer Entscheidungsvorgänge, aber so hat die Wehrbeauftragte den Satz nicht gemeint). - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen November zu der Tucholsky-Aussage "Soldaten sind Mörder" führt in der Truppe zur Richterschelte. Das Urteil, so die Wehrbeauftragte, stoße auf "Unverständnis" .

Es leuchtet ein, daß derzeit von den Verantwortlichen in Bonn niemand auf eine Debatte über das Rechtstaatsverständnis in der Truppe oder die Beziehungen zwischen Streitkräften und Gesellschaft erpicht ist. Gegen Verbreiter der Tucholsky-Parole wird nunmehr eine Gangart schärfer vorgegangen. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Anfang März 1996 Durchsuchungen vor, bei der Berliner "Kampagne gegen die Wehrpflicht" (pikanterweise war die Geschäftsstelle der Bündnisgrünen, eine besondere Immunität genießende politische Einrichtung, mit betroffen), sowie bei der "taz" und der "Jungen Welt". Anlaß war eine von den beiden Blättern veröffentlichte Anzeige der Anti-Wehrpflicht-Kampagne. Auftrumpfend hieß es im Anzeigentext: "Ja, Morden!" Das Verteidigungsministerium und der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann, stellten Strafantrag wegen Beleidigung. Es ist bislang eher unüblich, daß Beleidigungsklagen zur polizeilichen Durchsuchung von Geschäftsräumen führen (bei den Zeitungen waren die Anzeigenabteilungen betroffen). Wegen "Verunglimpfung der Bundeswehr" - so der Titel des Entwurfes für einen neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch, Paragr. 109 b - soll künftig belangt werden, "wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften, Soldaten in Beziehung auf ihren Dienst in einer Weise verunglimpft, die geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr oder ihrer Soldaten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen."

Die alten Bestimmungen "Störpropaganda gegen die Bundeswehr" (Paragr. 109 d) oder auch "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" (Paragr. 90 a) werden als nicht mehr ausreichend erachtet, ein neuer Bundeswehrschutzparagraph soll her. Der jüngste Jahresbericht der Wehrbeauftragten enthält eine Reihe von Formulierungen, die in diesem Kontext aufhorchen lassen. Der Trend in der deutschen Gesellschaft richte sich "bedrohlich" gegen die Wehrpflicht, eine "Ohne-mich-Haltung" mache sich breit. Die Soldaten sollten in der Öffentlichkeit mehr Flagge zeigen und verstärkt in Uniform herumlaufen. Auch weiß die Wehrbeauftragte, daß die Bundeswehr in den Schulbüchern nicht vorkomme. Merkwürdig: Das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr hat gerade im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums mit einer breit angelegten Schulbuchanalyse begonnen - die Wehrbeauftragte weiß das Ergebnis schon vorneweg. Der Soldatenarbeitskreis "Darmstädter Signal", ein Zusammenschluß kritischer Angehöriger der Bundeswehr meint, Claire Marienfeld berichte "nur die halbe Wahrheit" über die Bundeswehr-Misere. Tatsächlich seien deren Ursachen in der Armee selbst und in dem Tatbestand zu suchen, daß die Jugend in Deutschland der "schleichenden Entwicklung, die Bundeswehr weltweit einzusetzen, nicht zustimmt." Dem wird im Kern schwer zu widersprechen sein. Über die Feststellungen der Wehrbeauftragten mag man geteilter Meinung sein.

Nur: Ihren Auftrag erfüllt Frau Marienfeld mit solcherart Gesellschaftskritik nicht. Es stellt sich gar die Frage, ob ihr dergleichen überhaupt zusteht. Wozu und wo der Wehrbeauftragte dienstlich Stellung zu nehmen hat, war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand heftiger parlamentarischer Kontroversen. Die sind heutzutage allerdings nicht mehr zu erwarten. Der zitierte Bericht der Wehrbeauftragten spiegelt eine Veränderung in ihrem Aufgabenverständnis wider. Das Grundgesetz formuliert in Artikel 45b knapp das folgende Mandat: "Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen." Mittlerweile aber ist diese(r), wie gar die "taz" (6.3.1996) versehentlich titelte, "Wehrbeauftragte der Bundeswehr" geworden - nicht mehr die des Parlaments. In seiner monumentalen Studie zum "Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland" hatte Gerhard Loewenberg dagegen 1967 - konstatiert: "Auf dem besonders heiklen Sektor der Verteidigungspolitik hat die Kontrollfunktion des Bundestages besondere Formen angenommen... Die Institution des parlamentarischen Wehrbeauftragten [wird] vom Hause als 'Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle' berufen." Hauptthema der Wehrbeauftragten war damals "die mangelnde Aufmerksamkeit der Regierung bei der Demokratisierung des Aufbaus und der Führung der Bundeswehr."

Die Folge, so Loewenberg: "Der Wehrbeauftragte mußte also von Anfang an mit der Gegnerschaft des Verteidigungsministenums wie auch der CDU-Ausschußmehrheit rechnen." Bei der vormaligen CDU-Abgordneten Claire Marienfeld ist dergleichen - die Zeiten ändern sich! - nicht mehr der Fall. Nicht nur die kritischen Soldaten vom "Darmstädter Signal" sehen nunmehr die Wehrbeauftragte "im Gleichklang mit Verteidigungsminister Rühe" - eher das Gegenteil von Kontrolle. Kritik an den Militärbehörden steht bei Frau Marienfeld erkennbar nicht im Mittelpunkt. Ihr Mandat erfüllt die Wehrbeauftragte, wenn sie dem Bundestag Informationen über seelische und körperliche Mißhandlungen von Soldaten unterbreitet, oder auch wenn sie bemängelt, daß es unter Soldaten gelegentlich an Zivilcourage fehle, Kameraden vor Übergriffen gemeinsam zu schützen oder sich mit Beschwerden zu wehren.

Der Hauptteil ihres Berichtes gilt jedoch Themen, die außerhalb ihres gesetzlichen Auftrags stehen. Der französische Präsident hat jüngst mit seiner Entscheidung, die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen und zu einem Berufsheer überzugehen, eine Richtung gewiesen, in die auch in Deutschland diskutiert werden müßte. Alle großen und der Bundesrepublik vergleichbaren westlichen Staaten sind diesen Weg gegangen, nach den USA und Großbritannien nun auch Frankreich. Die Gründe, warum die Transformationsgesellschaften in Polen oder Tschechien beim Wehrdienst bleiben, können in der deutschen Situation kaum herhalten (sie lassen sich schließen aus dem Faktum, daß 36 Prozent der Bewerber für den längeren Dienst bei der Bundeswehr aus der vormaligen DDR stammen, obwohl nur 22 Prozent der Deutschen im "Beitrittsgebiet" wohnen). In modernen westlichen Gesellschaften geht die Strategie weg von den Massenheeren und hin zu Spezial- und Spezialistenverbänden für den Einsatz von Zwangsgewalt. "Wehrgerechtigkeit", die gleichmäßige Heranziehung von jedermann zum Militärdienst, läßt sich bei den reduzierten Personalstärken der Armeen in den genannten Staaten ohnehin nicht mehr verwirklichen.

Der Billig-Pool der Zivildiener

Aus weiteren Gründen, die zunächst einmal nichts mit den Streitkräften zu tun haben, ist - wie in Frankreich, so auch bei uns über die Zukunft einer allgemeinen Dienstpflicht zu reden. Der Zivildienst hat sich längst von einem Wehrersatzdienst zu einem in der heutigen Gesellschaft unverzichtbaren Beitrag junger Leute zum Pflege- und Sozialbereich gewandelt. Dies auch aufgrund von Motiven in der jungen Generation, im Ökobereich oder auf sozialem Gebiet (Ausländerarbeit) mehr zum Überleben des Gemeinwesens zu tun als ihre Eltern. Die Kostenentwicklung besonders in der Pflegeversicherung, aber auch die demographische Entwicklung legen den Gedanken nahe, die rund 300 000 erwarteten Stellen für Pflegebeschäftigte systematischer aus dem Billig-Pool der Zivildiener zu holen, als sie mühsam über das Versicherungssystem auzufinanzieren. Es handelt sich bei den neuen Anläufen von rechter Seite mithin keineswegs um technische Probleme, als ob etwa wegen des weiteren Gebrauchs des Tucholsky-Spruches eine Gesetzeslücke geschlossen werden müßte, und auch nicht darum, ob die Bundeswehr hinreichend Rekruten kriegt.

Im Streit liegt auch nicht das Mandat der Wehrbeauftragten - im Konzept folgen Grundgesetz und Parlament noch immer der alten Forderung von Clausewitz an die Politik, "daß sie das Instrument kenne, welches sie gebrauchen will." Es geht bei den angezeigten Vorgängen vielmehr um weitere Beiträge zur "geistig-moralischen Wende", zu der die Konservativen 1982 beim Amtsantritt von Bundeskanzler Kohl aufgerufen hatten und die noch immer nicht recht gelungen ist. Selbst (ihrer Ansicht nach irregeleitete) Verfassungsrichter haben die Verteidiger der rechten Militärkonzeption dabei nunmehr im Visier. Das sollte für allgemeine Irritation sorgen, tut es aber nicht. Für den renommierten Publizisten Heribert Prantl, so jüngst ein Leitartikel in der "Süddeutschen Zeitung", ist die neue Gesetzesvorlage "nur der erste Streich im Kampf um die Meinungsfreiheit." Prantl fährt fort: "Soeben wurden schon bei zwei Tageszeitungen wegen des Verdachts der Beleidigung der Bundeswehr Duchsuchungsaktionen durchgeführt; das neue Gesinnungsstrafrecht wirft seine Schatten voraus." Nach Prantl läßt sich der juristischen Fachliteratur entnehmen, daß die Konservativen "seit langem ... einen Feldzug für mehr Ehrenschutz und weniger Meinungsfreiheit (führen).

Das neue Ehrenschutzgesetz ist ihr erster großer Erfolg." In bezug auf das Militär erweist sich die "geistig-moralische Wende" mehr und mehr als grundsätzlich angelegter Revisionismus, der nicht nur die Rolle der Streitkräfte in der Bundesrepublik, sondern in der deutschen Geschichte überhaupt anders als bisher verstanden sehen will. Einen Höhepunkt erreichen solche Ansätze bei der Bewältigung der Vergangenheit der Wehrmacht. Gegen die aufkeimende Legende, das Deutsche Reich habe keinesweg allein den Überfall auf die Sowjetunion zu verantworten, sondern Stalin komme durch seine Vorbereitung auf einen Präventivkrieg ein gerüttelt Maß an Mitschuld zu, wehren sich allenfalls Einzelne, wie Rudolf Augstein im "Spiegel". Der Historikerstreit ist beileibe nicht zu Ende. Es handelt sich nicht nur um eine der üblichen Streitereien unter Gelehrten. Die Bundeswehr, in Bedrängnis, gründelt nach Traditionen, und da kommen gewisse Publikationen zupaß. Wer in demokratischer Verteidigungspolitik engagiert ist, sollte nicht nur die Wehrbeauftragte an ihren eigentlichen Auftrag erinnern, sondern auch den Kontext sehen - und gegen diesen, um im soldatischen Bild zu bleiben, Front beziehen.

Aktuelle Ausgabe April 2026

In der April-Ausgabe erinnert Hauke Brunkhorst an den großen Sozialphilosophen und langjährigen »Blätter«-Mitherausgeber Jürgen Habermas, der am 14. März 2026 gestorben ist. Im Mittelpunkt seines Lebenswerks stand die Verteidigung der Demokratie. Diese, und mit ihr die Idee eines freien Westens, wird derzeit besonders von einer Figur herausgefordert: Donald Trump. Den unkalkulierbaren Folgen des Irankriegs für die Region wie für die internationale Ordnung widmen sich Dalia Dassa Kaye sowie Nicole Deitelhoff. Robert Kagan wiederum skizziert die absehbaren kriegerischen Folgen einer durch Trump zerstörten amerikanischen Ordnung – und deren hohe Kosten für die USA selbst. Was uns Thukydides heute über den drohenden Zusammenbruch der liberalen Welt lehren kann, fragen Carlotta Voss und Daniel-Pascal Zorn. Und Nick Reimer sowie Olga Bubich erinnern an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl vor vierzig Jahren und ihre Gegenwart im Schatten des Ukrainekrieges.

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