
Bild: Migranten, die den Ärmelkanal in einem Schlauchboot überquert haben, kommen an einem Strand in Dungeness an, 25.11.2021 (IMAGO / i Images)
Zehntausende Geflüchtete haben im vergangenen Jahr, teils in kleinen Schlauchbooten, die gefährliche Überfahrt über den Ärmelkanal nach Großbritannien gewagt, über 45 000 von ihnen haben es geschafft – mehr als je zuvor. Angesichts dieser Zahlen erklärte Premierminister Rishi Sunak Anfang Januar, die Bekämpfung der irregulären Migration sei eine der höchsten Prioritäten seiner Regierung. Ein Vorhaben, das diesem Ziel dienen soll, ist der bereits 2022 noch unter Premier Boris Johnson vorgestellte Plan, Asylsuchende, deren Asylanträge vom Vereinigten Königreich als unzulässig eingestuft werden – etwa weil sie auf ihrer Flucht ein „sicheres Drittland“ durchquert haben –, im Rahmen eines Migrationsabkommens nach Ruanda abzuschieben, wo sie stattdessen ein Asylverfahren durchlaufen sollen. Dieser Plan allerdings ist äußerst umstritten.
Nachdem der Oberste Gerichtshof im Dezember vergangenen Jahres das Vorhaben im Grundsatz für rechtlich zulässig erklärt hatte, ist Mitte Januar eine weitere Entscheidung des Gerichts ergangen, wonach einzelne Aspekte des britisch-ruandischen Abkommens vom Berufungsgericht überprüft werden können. Im Kern wird es dabei um die Frage gehen, ob Ruanda ein sicherer Hafen für Asylsuchende im Sinne der Flüchtlingskonvention ist oder ob ihnen, auch wenn sie dort als asylberechtigt anerkannt wurden, eine Schlechterstellung oder gar eine Abschiebung in ein anderes Land droht.
120 Mio. Pfund, 135 Mio.