Ausgabe März 1998

Gespräche in Bagdad

Bericht über die Zusammenkünfte von Richard Butler und Tarik Aziz vom 19. bis 21. Januar 1998 (Auszüge)

Die Weigerung des Irak den Abrüstungs-Inspektoren der UNOfreien und ungehinderten Zutritt zu allen Anlagen, einschließlich der sogenannten Präsidentenpaläste, zu gewähren, führte zur neuerlichen Eskalation am Golf (Vgl. den Beitrag von Volker Perthes in dieser Ausgabe). Richard Butler, Chef der UN-Sonderkommission, legte dem Sicherheitsrat unmittelbar nach der Reise, die ihn vom 19. bis 21. Januar 1998 nach Bagdad führte, folgenden in eigener Übersetzung abgedruckten Bericht vor. Die hier ausgewählten Passagen geben in erster Linie den Verlauf der Gespräche zwischen dem irakischen Premierminister Tarik Aziz und Richard Butler über die umstrittene "Zutrittsfrage" wider. Ungewöhnlich drastisch charakterisiert der UNO-Diplomat in seinem abschließenden Kommentar Art und Atmosphäre der Zusammentreffen. - D. Red.

[...]

Zugang zu präsidialen und souveränen Anlagen

26. Hinsichtlich der Frage des Zugangs zu präsidialen und souveränen Anlagen rief der Vorsitzende [Richard Butler] in Erinnerung, er habe während der Treffen im Dezember 1997 seine Zweifel daran geäußert, daß der Sicherheitsrat die harte Position Iraks akzeptieren werde und jene Anlagen niemals von der Kommission inspiziert werden könnten. Seitdem habe sich der Rat zweimal zu diesem Punkt geäußert, die Haltung Iraks zurückgewiesen und den vollen Zugang zu allen Anlagen im Irak gefordert. Manche Ratsmitglieder hätten allerdings die Hoffnung geäußert, es könnten gewisse Modalitäten für die Untersuchungen der präsidialen und souveränen Anlagen gefunden werden, die Iraks legitime Würde, Souveränität und Sicherheitsinteressen berücksichtigen und gleichzeitig den Inspektionsanforderungen der UNSCOM entsprechen.

27. Der stellvertretende Premierminister [Tarik Aziz] erklärte, daß in keinem der Dokumente des Sicherheitsrates vom Zugang zu solchen Anlagen, zu denen die Präsidentenpalaste und die Hauptsitze von Ministerien zählten, die Rede sei. Die Sicherheitsratresolutionen bezögen sich nur auf den Zugang zu Anlagen im allgemeinen. Er halte die Forderung nach dem Zugang zu präsidialen und souveränen Anlagen für eine Neuinterpretation der Sicherheitsratsbeschlüsse durch die Kommission, die über deren Abrüstungsmandat hinausgehe. In seinen Augen versuche die UNSCOM, ihre Befugnisse auszuweiten, um "im Irak alles tun zu können, was sie will". Die Kommission sei aber keine Besatzungsmacht. Glaube die Kommission wirklich, der Irak würde Massenvennichtungswaffen, wie etwa Anthrax und VX, in den Präsidentenpalästen verstecken? Einmal angenommen, der Irak habe genau dies getan, müßte die Kommission dann nicht annehmen, der Irak habe angesichts der gegenwärtigen Aufregung um diese Anlagen die versteckten Waffen längst weggeschafft?

28. Der Vorsitzende wies jede Kennzeichnung der UNSCOM als Besatzungsmacht zurück und wiederholte, daß UNSCOM sich ausschließlich von dem Mandat des Sicherheitsrates leiten lasse, welcher ihr, inter alia, das Recht gebe, alle für die Arbeit der Kommission relevanten Anlagen zu beitreten, und den Irak zur Kooperation verpflichte.

29. Bezugnehmend auf die besondere Frage des Zugangs zu präsidialen und souveränen Anlagen, forderte der Vorsitzende den stellvertretenden Ministerpräsidenten auf, Anzahl und Größe der betreffenden Anlagen offenzulegen. Er wiederholte sein Ersuchen um eine Karte, aus der die Lage dieser Anlagen hervorgeht, da es für den Sicherheitsrat wichtig sei, genau zu wissen, was alles in diese Frage involviert sei, um deren Größenordnung einschätzen zu können. Der stellvertretende Premierminister sagte, es gebe acht Präsidentensitze, die sich in vier Provinzen befänden. Er nannte ihre Namen und lieferte eine allgemeine Beschreibung ihrer Lage und Ausdehnung. Er fügte hinzu, eine Karte der Anlagen werde er nicht zur Verfügung stellen, da diese von Feinden des Irak zur militärischen Planung benutzt werden könnte.

30. Der Vorsitzende wiederholte, daß es wichtig sei zu wissen, ob sich die Zugangsverweigerung nur auf die Präsidentenpaläste - die Gebäude, in denen der Präsident lebt und arbeitet - bezöge oder auf das gesamte Gebiet um die Paläste herum, einschließlich anderer Gebäude wie Lagerhäuser, Sicherheitseinrichtungen etc. Der stellvertretende Premierminister legte dar, der Irak betrachte sie als präsidiale Anlagen oder Komplexe, die eine Vielzahl von Gebäuden und die angrenzenden Areale innerhalb der Umfassungsmauern einschlössen. Er bemerkte, es sei nicht korrekt, diese als Präsidentenpaläste zu bezeichnen, da es nur einen Präsidentenpalast im Irak gebe, der sich in der Hauptstadt Bagdad auf einer der präsidialen Anlagen befinde. Die souveränen Anlagen beschränkten sich auf die acht präsidialen Komplexe und die Hauptsitze der Ministerien.

31. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß man möglicherweise Fortschritte erzielen könne, wenn es möglich wäre, zwischen den präsidialen Residenzen und den sie umgebenden Gebäuden und Arealen, die sich aber innerhalb der definierten präsidialen und souveränen Anlagen befinden, zu unterscheiden. Wenn der Irak das Recht der Kommission zur Inspektion jener Anlagen akzeptieren würde, könne die Kommission evtl. spezielle Inspektionsverfahren für jene Gebäude, in denen der Präsident lebt und arbeitet, vorsehen, wobei gleichzeitig die Ziele und die Wirksamkeit der Inspektion gewahrt blieben. Die Untersuchung der umgebenden Areale und anderer Gebäude würde unter den für die Inspektion sensibler Anlagen geltenden Bedingungen durchgeführt.

32. Im Gegenzug machte der stellvertretende Premierminister, als offzielle Antwort der irakischen Regierung zur Zugangsfrage, den folgenden Vorschlag:

33. Die Kommission und der Irak würden die technischen Evaluierungstreffen zu den drei Waffenbereichen durchführen. Beide Seiten sollten abwarten, zu welchen Ergebnissen diese Treffen kommen und wie die Kommission in ihrem Bericht an den Sicherheitsrat im April 1998 über diese Ergebnisse berichtet. Der stellvertretende Premierminister führte weiter aus: "Wenn dieser Bericht zeigt, daß die offenstehenden Fragen aus der Sicht der Sonderkommission geklärt sind und den Abrüstungserfordernissen vollständig entsprochen wurde, befinden wir uns in einer neuen Situation.

Dann würden nämlich die Sanktionen aufgehoben und dies schüfe eine neue Atmosphäre im Verhältnis zwischen dem Irak, der Sonderkommission und dem Sicherheitsrat. Die Aufmerksamkeit würde sich auf den Bereich der laufenden Überwachung und Verifikation konzentrieren. Wenn dies im April nicht der Fall sein sollte und diese Angelegenheit, also der Zugang (zu) jenen Anlagen der einzige Punkt sein sollte, der den Weg zur Aufhebung der Sanktionen blockiert, dann könnten Sie und ich uns treffen, die Sache erörtern und sehen, was zu machen ist. Ich gebe im voraus keine Versprechungen, außer daß ich bereit bin, diese Angelegenheit im April wieder mit Ihnen zu diskutieren. Ich hoffe Sie akzeptieren meine Idee, meinen Vorschlag, und hoffe, daß Sie vom gegenwärtigen Zeitpunkt an bis April nicht voreilig auf diesen reagieren werden." [...]

40. Der Vorsitzende fragte daraufhin, ob der irakische Vorschlag bedeute, daß die Gespräche über den Zugang zu präsidialen und souveränen Anlagen vertagt werden müßten und daß die Kommission keine Inspektionen dieser Anlagen durchführen sollte. Der stellvertretende Premierminister erklärte, sein Vorschlag besage, daß der Vorsitzende alle weiteren Gespräche und Inspektionen präsidialer und souveräner Anlagen bis April verschieben solle. [...]

42. Der Vorsitzende entgegnete, er werde dem Sicherheitsrat über den Vorschlag Iraks berichten, aber er könne manches gleich kommentieren.

43. Erstens könne und werde er, als Vorsitzender der Kommission keine Garantie dafür geben, Inspektionen solcher Einrichtungen, die der Irak als innerhalb der präsidialen und souveränen Anlagen liegend deklariere, nicht zu genehmigen, wenn und solange er keine neuen Direktiven vom Sicherheitsrat erhalte. Der Irak fordere ihn auf, einen wichtigen Teil der Kommissionsarbeit einzustellen. Darüber könne aber nur der Rat entscheiden.

44. Zweitens, werde der Sicherheitsrat über den Vorschlag des Irak entscheiden, aber er [der Vorsitzende] fühle sich zu dem Hinweis verpflichtet, daß dieser den Forderungen des Rates geradezu ins Gesicht schlage. Wenn er vom Rat gefragt würde, werde er sagen, daß der Vorschlag dem Irak dazu diene, sich der Verpflichtung, bedingungslosen Zugang zu gewähren, zu entziehen. Er finde es erschreckend, daß solch ein Vorschlag die Antwort der irakischen Regierung auf die Ratsentscheidungen sei. [...]

47. Der stellvertretende Premierminister wiederholte, daß die irakische Regieruung weder Massenvernichtungsmittel oder wesentliche Komponenten solcher Waffen besitze, noch vorhabe, verbotene Waffen herzustellen. Die offenstehenden Fragen könnten durch fortgesetzte Überwachungsmaßnahmen geklärt werden. Der stellvertretende Premierminister sagte, die irakische Regierung arbeite mit der Kommission zusammen, um eine Aufhebung der Sanktionen zu erreichen. Wenn es keine Aussicht darauf gebe, habe die irakische Regierung nicht die Absicht, weiterhin mit der Kommission zu kooperieren. Der Irak sei bereit, die Konsequenzen zu tragen, bis hin zu einem Krieg. Der Vorsitzende solle dies dem Sicherheitsrat berichten. [...]

Kommentar

57. Die folgenden Anmerkungen des Vorsitzenden betreffen in erster Linie den Tenor der gerade abgeschlossenen Gespräche in Bagdad und - unter dem Aspekt des Mandats der Kommission als Organ des Sicherheitsrates - die Bedeutung der Entscheidungen und Einstellungen, die der Irak während der Gespräche erkennen ließ.

58. Im Dezember berichtete ich, als Antwort auf Anfragen von Ratsmitgliedern, dem Sicherheitsrat, daß die seinerzeitigen Gespräche in Bagdad, korrekt, geschäftsmäßig und nicht durch aus der unmittelbar vorausgegangenen Krisenperiode nachwirkende Feindseligkeit geprägt gewesen seien.

59. Der Tenor der Jüngsten Gespräche war ein sehr anderer. Die Gespräche wurden von Beginn an geprägt durch: ausführliche Statements der irakischen Seite, auf die keine annähernd gleichwertige Entgegnung angeregt, akzeptiert oder erkennbar gewünscht wurde; Anklänge von Mißbrauch und Verunglimpfung der UNSCOM und ihrer hauptamtlichen Vertreter; ein Versuch, buchstäblich alle Schuld aus Vergangenheit wie Gegenwart, für die Tatsache, daß die Aufgabe der Abrüstung noch nicht abgeschlossen sei und die Sanktionen gegen den Irak in Kraft blieben, der UNSCOM anzulasten.

60. Die an den Gesprächen beteiligten UNSCOM-Vertreter fanden es beunruhigend und enttäuschend, daß der Irak sich für ein derartiges Verhalten bei diesen Treffen entschieden habe. Wichtiger ist aber, was offensichtlich in der Substanz zu Tage trat.

61. Vor allem entwickelte die irakische Seite eine ganz spezielle Sichtweise der Geschichte. Der stellvertretende Premierminister sprach in aller Ausführlichkeit darüber, daß der Irak sich schon vor langer Zeit aller Massenvernichtungswaffen, ihrer Komponenten und die Mittel, sie herzustellen, entledigt hätte. Er behauptete, UNSCOM sei Mine 1995, im Begriff gewesen, dies ausdrücklich anzuerkennen. Dies sei aber gestoppt worden, als eine Person, die er als "Idioten" bezeichnete, der verstorbene General Leutnant Hussein Kamel, sich aus dem Irak absetzte und eine große Anzahl versteckter Dokumente über Iraks verbotene Waffenprogramme zurückließ, in deren Besitz die Kommission im August 1995 kam.

62. Die Schlußfolgerung, die die UNSCOM und der Rat aus diesem Vorfall zogen, war von Erleichterung geprägt. Er bewahrte uns nämlich vor Entschlüssen, die sich als übereilt hätten erweisen können.

63. Der stellvertretende Premierminister machte deutlich, daß die irakische Seite die Sache genau umgekehrt sieht. Es sei in gewisser Weise zutiefst unfair, daß die Aufdeckung wichtiger Informationen zu den verbotenen Programmen - über die sie, wie sich herausstellte, in vieler Hinsicht irreführende Erklärungen abgegeben hatte - sie um das brachten, was der Irak schon als das Ende des Abrüstungsprozesses aufgefaßt hatte.

64. Es ist von fundamentaler Wichtigkeit festzuhalten, daß der Irak in keiner Weise ernsthaft den Wahrheitsgehalt des Materials bestreitet, das die UNSCOM im August 1995 erhielt und dessen Inhalt UNSCOM im Verlauf ihrer Nachforschungs- und Verifikationsaktivitäten geholfen hat. Beträchtlich gefordert wurden diese Nachforschungsaktivitäten auch durch Informationen, die direkt von Hussein Kamel zur Verfügung gestellt wurden und verbotene Programme betrafen, welche seiner unmittelbaren Aufsicht und Kontrolle unterstanden hatten.

65. Wenn der stellvertretende Premierminister in den privaten Konsultationen mit uns, aber zunehmend auch öffentlich über die vergangenen 29 Monate in einer Weise spricht, als seien sie eine Periode unnötiger Verzögerungen und des Ausweichens der UNSCOM vor der Notwendigkeit, zu Ergebnissen zu gelangen gewesen, dann meint er die Zeit seit den Enthüllungen vom August 1995. Der Irak scheint zu dem Versuch entschlossen, deren Inhalt abzutun.

66. Zu dieser Sicht der Geschichte des Verhältnisses zwischen UNSCOM und Irak, welche in den Augen der Kommission grundsätzlich falsch ist, kamen besonders schwerwiegende Versuche hinzu, die Kommission und den Sicherheitsrat irrezuführen. Diese wirken sich weiterhin auf die Arbeit der Kommission aus und betreffen auch die Notwendigkeit von Inspektionen, die darauf zugeschnitten sind, aufzudecken, was möglicherweise vor der Kommission versteckt oder ihr verweigert wurde, in Verletzung der Auflagen des Rats.

67. Zwei Beispiele dürften ausreichen, diesen Punkt zu veranschaulichen.

68. Erstens bestritt der Irak zwischen 1991 und 1995 massiv die Existenz irgendwelcher B-Waffenprogramme. Dies erwies sich als absolut unwahr.

69. Zweitens dementierte der Irak bis 1995 jegliche Produktion von VX. Nach Nachforschungen der UNSCOM veröffentlichte der Irak eine Erklärung, daß er lediglich 260 Liter VX produziert habe. Heute wissen wir, daß der Irak mindestens 3,9 Tonnen VX hergestellt hatte. [...]

73. Die Erfahrungen im Dezember, nach der von Irak am 29. Oktober 1997 ausgelösten Krise, und die Erfahrung der gerade in Bagdad abgeschlossenen Gespräche, deuten klar daraufhin, daß der Irak fest entschlossen ist, jede zusätzlichen oder weiteren Informationen vor der Kommission zurückzuhalten, und uns daran zu hindern versucht, diese selbst zu ermitteln, sofern das mit Sonderinspektionen verbunden ist.

74. Falls der Irak - zu dieser Feststellung sehe ich mich genötigt - erfolgreich die Beantwortung von Fragen vermeidet die wir schon seit längerem zu ungeklärten Abrüstungspunkten haben, und/oder uns auf anderen Wegen daran hindert, jene Antworten selbst zu finden, dann muß zutiefst bezweifelt werden, daß wir in der Lage sein werden, Iraks Behauptung, er habe den vom Sicherheitsrat beschlossenen Abrüstungsauflagen entsprochen, zu verifizieren. Dies wiederum hätte ernsthaft negative Auswirkungen auf die Fortsetzung der Kontroll- und Verifikationstätigkeit der UNSCOM. [...]

80. Wie der vorliegende Bericht zeigt, hat der Irak der Forderung des Rats in der Zugangsfrage nicht entsprochen, sondern statt dessen folgendes vorgeschlagen: Eine Vertagung der Angelegenheit für die Dauer der technischen Evaluierungstreffen, deren Ergebnisse, wie er erklärt, ein Ende der Abrüstungsverpflichtungen bringen werden, wobei der Irak kein neues Material liefern würde; ein weiteres Gespräch zwischen Herrn Tariq Aziz und mir zur Zugangsfrage kurz vor dem April-Bericht der UNSCOM an den Sicherheitsrat; dieses Gespräch allerdings wird, wie Herr Aziz voraussagt, möglicherweise ergebnislos ausgehen und überhaupt nur zustande kommen, wenn die Frage des Zugangs der UNSCOM zu den "präsidialen und souveränen Anlagen" der einzig verbleibende Hinderungsgrund auf dem Weg zur Aufhebung der Sanktionen sein sollte (dies wiederum geht selbstverständlich wieder von der Annahme aus, die Abrüstungsmaßnahmen seien abgeschlossen).

81. Meiner Ansicht nach ist die Liste der Thesen auf denen die oben genannten Vorschläge beruhen, weitreichend. Zudem fällt es schwer, den Grund oder Zweck der Verbindung anzuerkennen, die der Irak zwischen dem Prozeß der technischen Evaluierungstreffen und der, möglicherweise unbegrenzten, Aussetzung eines wichtigen Teils der UNSCOM-Arbeit vor Ort knüpft

82. Zusammenfassend, muß ich den Sicherheitsrat daran erinnern, daß der vollständige Zugang nicht nur zu Abrüstungszwecken, sondern auch im Zusammenhang mit der fortdauernden Kontrolle und Verifikation nötig ist. Zugangsrechte, die heute aufgegeben werden, könnten in Zukunft dringend gebraucht werden.

83. Abschließend bedauere ich, dem Sicherheitsrat meine Zurückweisung von Beschuldigungen vortragen zu müssen, die öffentlich zu erheben der Irak für angebracht hielt und die zum Inhalt haben, UNSCOM-Mitarbeiter hätten den Abschluß der Abrüstungsfrage hinausgezögert, damit sie ihre Jobs und Einkommen behielten. Diese Behauptungen sind vollkommen falsch und geschmacklos.

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