vorgelegt vom Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) am 14. Januar 1999 in Bonn (Wortlaut)
Die im VENRO versammelten Nichtregierungsorganisationen (NRO) erwarten von der neuen Bundesregierung, daß sie die Zeit ihrer EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 als Chance begreift, neue Akzente für eine Stärkung der europäischen Entwicklungspolitik zu setzen. Wir begrüßen daher ausdrücklich die im Koalitionsvertrag fixierten Aussagen, daß die Bundesregierung künftig "ihre Aufgaben in der europäischen Entwicklungspolitik wirkungsvoller wahrnehmen und besser koordinieren" will und das BMZ "im Sinne der Förderung internationaler Strukturpolitik zukünftig die Federführung in Fragen der EU-Entwicklungspolitik erhalten" wird.
1. Reform der EU Institutionen
Eine Aufwertung der EU-Entwicklungspolitik muß einhergehen mit einer gründlichen Reform der europäischen Institutionen. Notwendig ist v.a. eine größere Transparenz und wirksamere parlamentarische Kontrolle der Europäischen Kommission. Auch sollte die Verwaltung der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission, die gegenwärtig auf vier Kommissare und auf die Generaldirektionen IA, IB, VIII, auf SCR (Service Commun Relex) und ECHO (das Amt für Humanitäre Hilfe) aufgeteilt ist, in der Hand eines Kommissars/einer Kommissarin konzentriert werden. Im 1993 in Kraft getretenen Maastrichter Vertrag werden die EU und ihre Mitgliedstaaten in Artikel 130x ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit zu koordinieren und ihre Hilfsprogramme, auch in internationalen Organisationen (wie Weltbank, IWF und WTO) und auf internationalen Konferenzen, aufeinander abzustimmen. [...] Eine politische Koordinierung der Einzelpolitiken der 15 Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission steht noch aus. [...] Die Bundesregierung muß sich während ihrer Präsidentschaft für eine Reform der europäischen Institutionen einsetzen. [...]
2. Reform der Ausrichtung europäischer Nord-Süd-Politik
Die europäische Nord-Süd-Politik muß stärker als bisher den Zielen von Armutsbekämpfung, Demokratisierung und Verwirklichung der Menschenrechte dienen. Die EU sollte sich nicht nur in feierlichen Erklärungen auf das vom Entwicklungsausschuß der OECD (DAC) festgelegte Ziel verpflichten, die Zahl der absolut Armen und Hungernden bis zum Jahr 2015 zu halbieren, sondern auch eine konkrete Strategie zur Umsetzung dieses Ziels vorlegen. Der auf dem Kopenhagener Weltsozialgipfel vorgestellte 20/20-Vertrag, der für Industriestaaten und Entwicklungsländer die Selbstbindung beinhaltet, 20% ihrer Entwicklungshilfe bzw. 20% ihrer Staatshaushalte für die Befriedigung sozialer Grundbedürfnisse bereitzustellen, wäre unseres Erachtens dazu eines der Schlüsselinstrumente. [...] Die Bundesregierung sollte die EU-Kommission drängen, die DAC-Beschlüsse prioritär umzusetzen und umgehend eine Strategie für die Umsetzung dieser Ziele bis zum Jahr 2015 zu erarbeiten. [...] Die EU sollte wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte als grundlegende Kriterien ihrer Entwicklungspolitik begreifen und sich auf UN-Ebene und gegenüber Weltbank, IWF und WTO stärker als bisher für die Durchsetzung der im Sozialpakt verankerten Menschenrechte engagieren. Die Einführung eines Beschwerdeverfahrens zum Sozialpakt auf UN-Ebene, wie es von den NRO zur Förderung und zum Schutz der wsk-Rechte gefordert wird, ist längst überfällig und sollte von der Bundesregierung während ihrer EU-Präsidentschaft vorangetrieben werden. Auch sollte die Bundesregierung während ihrer Präsidentschaft erste Schritte unternehmen, um den von NRO erarbeiteten Verhaltenskodex zum Recht auf angemessene Nahrung als Selbstverpflichtung auf EU-Ebene zu verankern.
3. Mehr Kohärenz: Beispiel Agrar- und Fischereipolitik
[...] Im Bereich der Agrarpolitik fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine Streichung der EU-Exportsubventionen einzusetzen. Der Marktzugang für Agrarexporte aus dem Süden sollte verbessert und erleichtert werden durch weitere Reduzierung der Zolltarife einschließlich der sog. Tarif-Eskalation für verarbeitete Produkte und durch die Abschaffung von Quoten und anderen nicht-tarifären Handelshemmnissen. Im Bereich der Fischereipolitik tritt VENRO ein für die massive Reduzierung bis hin zur völligen Einstellung des Fischfangs von EU-Flotten in westafrikanischen Gewässern innerhalb der nächsten zehn Jahre und für eine größere Transparenz der finanziellen Kompensationsleistungen der EU hinsichtlich ihrer Fischereiabkommen mit AKP-Staaten. Da die EU-Politik nicht die einzige Bedrohung für einen nachhaltigen Umgang mit den Fischressourcen darstellt, müssen mittel- und langfristig internationale Vereinbarungen nach dem Vorbild internationaler Umweltabkommen erreicht werden.
4. Mehr Kohärenz: Beispiel Außenhandelspolitik
[...] Gerade die ärmeren Entwicklungsländer sind wegen ihrer geringen personellen und finanziellen Ressourcen meist nicht in der Lage, Einfluß auf die Verhandlungen innerhalb der WTO auszuüben und dort ihre Interessen auch nur ansatzweise wahrzunehmen. Ihre im Regelfall nur geringe Exportkapazität wird durch ihre unzureichende technische Ausstattung und ihre ungenügende Kenntnis der WTO-Regeln weiter behindert. Der Handel stellt eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für eine nachhaltige Entwicklung dar und kann eine gezielte Entwicklungszusammenarbeit nicht ersetzen. Die Entwicklungshilfe der EU sollte zum Aufbau eigener Handelskapazitäten in den Entwicklungsländem beitragen und nicht als Anreiz zu einer weiteren Marktöffnung der Entwicklungsländer für die EU-Industrien mißbraucht werden, [...] Die EU muß ihre Märkte für Importe aus Entwicklungsländern weiter öffnen, z.B. durch eine Vereinfachung der Ursprungsregeln und eine Ausweitung und Verbesserung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Importe aus LLDCs sind von sämtlichen Zöllen und Kontingentregelungen zu befreien. Statt die Lomé-Konvention in regionale Freihandelsverträge umzuwandeln und auf eine völlige Marktöffnung der AKP-Staaten zu drängen, sollte sich die EU zusammen mit den AKP-Staaten für eine umfassende Reform der WTO und für die Einführung von fairen, an das jeweilige Entwicklungsniveau gekoppelten Handelsregeln einsetzen. Speziell sollte die EU innerhalb der WTO auf eine Änderung von Artikel XXIV des GATT-Vertrags, der Ausnahmeregeln für Freihandelszonen definiert, drängen, mit dem Ziel, bei Freihandelsabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern nicht reziproke, sondern asymmetrische, die schwächeren Ökonomien schützenden Öffnungen der jeweiligen Märkte zu ermöglichen. Auch sollte die Bundesregierung den Vorschlag der niederländischen Regierung aufgreifen, der auf die Einrichtung eines "Advisory Centre" für Entwicklungsländer bei der WTO abzielt.
5. Mehr Kohärenz: Beispiel Konfliktprävention
Die Entwicklung neuer Instrumente zur Konfliktprävention stellt ein weiteres wichtiges Reformziel der Ministerrats-Resolution vom 5. Juni 1997 zur Kohärenz dar. Kriege und Bürgerkriege sind eine der Hauptursachen für Hunger und akute Not in den Ländern des Südens. Bei ihrer Amtsübernahme am 28. Oktober 1998 in Bonn stellte Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul das Thema Krisenprävention in den Vordergrund: "Kriege und Bürgerkriege, die zu 90% in der sogenannten Dritten Welt ausgetragen werden, machen jahrelange Entwicklungsbemühungen zunichte. Deshalb muß sich zukünftige Entwicklungspolitik gemeinsam mit der Sicherheits- und Außenpolitik der Aufgabe stellen, den Ausbruch von Krisen und Kriegen zu verhindern." [...] VENRO fordert: Die Bundesregierung soll noch während ihrer Präsidentschaft eine Initiative starten, um den am 26. Mai 1998 beschlossene Verhaltenskodex für Rüstungsexporte transparenter, verbindlicher und restriktiver zu gestalten, z.B. durch die Erstellung eines europäischen Waffenexportregisters, durch die Einbeziehung von Kleinwaffen und die Definition eindeutiger Ausfuhrverbote (z.B. für Personenminen). Da Rüstungsexporte nach dem immer noch geltenden Artikel 223 des EG-Vertrags nicht unter die Kompetenz der EU fallen, sollte auf EU-Ebene zumindest eine Ausweitung und restriktivere Fassung der "dual-use"-Verordnung, die den Handel mit zivil und militärisch nutzbaren Gütern einschränkt, während der deutschen Präsidentschaft angeregt werden. [...]
6. Erhalt und Reform des Lomé Abkommens
Das gegenwärtig gültige Lomé IV-Abkommen wird am 29. Februar 2000 auslaufen. Ende September 1998 haben die offiziellen Verhandlungen zwischen der EU und den 71 AKP-Staaten (aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik) über eine Neufassung dieses Abkommens begonnen. Die Lomé-Kooperation stellt seit 1975 einen der zentralen Pfeiler der EU-Entwicklungszusammenarbeit dar. [...] Trotz des Reformbedarfs, der auch im Bereich des Handels besteht, sollte die EU nicht der Versuchung erliegen, hier ihre Verpflichtungen gegenüber Afrika und der AKP-Gruppe über Bord zu werfen und den alten Vertragsansatz, der eine asymmetrische Marktöffnung zugunsten der AKP Staaten vorsah, zugunsten reziproker, WTO-kompatibler Freihandelsabkommen aufzulösen. 39 der (nach UN-Definition) 48 ärmsten, am wenigsten entwickelten Staaten der Welt gehören zur AKP-Gruppe. Diese Staaten haben bislang weder von der Liberalisierung des Handels noch von der Zunahmen ausländischer Direktinvestitionen profitiert. Bisher haben die meisten afrikanischen Staaten, aber auch die Kleinstaaten in der Karibik und im Pazifik, weder in ausreichendem Maße am Welthandel teilnehmen, geschweige denn Einfluß auf seine Regeln nehmen können. Zu dem im Maastrichter Vertrag festgeschriebenen - Ziel einer harmonischen Integration in die Weltwirtschaft gehört aber auch, daß die Entwicklungsländer sich an den Verhandlungen der WTO real beteiligen und ihre Interessen artikulieren können. [...] Der politische Dialog mit den AKP-Staaten muß intensiviert und auf alle Fragen von beiderseitigem Interesse ausgeweitet werden. Seine Ergebnisse sollten auch Grundlage für die von der EUKommission zu koordinierende bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten mit den AKP-Staaten sein. Das in der Präambel des EU-Verhandlungsmandats fixierte Ziel, "den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis zum Jahr 2015 um die Hälfte zu reduzieren", muß besonders für die afrikanischen Staaten konkretisiert und mit einer Umsetzungsstrategie versehen werden. Um die Interessen der AKP-Staaten innerhalb der WTO besser zum Ausdruck zu bringen, muß noch während der deutschen Präsidentschaft ein gemeinsames Verbindungsbüro von EU und AKP-Staaten bei der WTO in Genf eingerichtet werden.
7. Einbeziehung der Staaten Mittel- und Osteuropas in die EU-Entwicklungszusammenarbeit
Für die Jahre nach der Jahrtausendwende hat die EU Zypern und fünf mittel- und osteuropäischen Staaten die Aufnahme in die EU in Aussicht gestellt. [...] Die Bundesregierung sollte sich beim Europäischen Parlament und bei der EU-Kommission dafür einsetzen, daß die Ziele des unter österreichischer EU-Präsidentschaft von einer internationalen NRO-Konferenz am 20. November 1998 verabschiedeten "Wiener Appells" umgesetzt werden. Speziell das Ziel, ein Ost-West-Netzwerk von NRO zu Partnerschaft und Zusammenarbeit mit dem globalen Süden besonders zu fördern, muß auch durch Bereitstellung entsprechender zusätzlicher Finanzmittel im BMZ- und EU-Haushalt schnellstmöglich erreicht werden. Kampagnen zur Förderung des öffentlichen Bewußtseins über globale Zusammenhänge ("development education campaigns") sollten auch mit NRO-Partnern in den Beitrittsländern (und nicht nur in den jetzigen Mitgliedsländern der EU) finanziert werden können.
8. Verstärkung des kulturellen Dialogs
Die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit mit den Instrumenten des Kulturaustauschs muß verstärkt werden, weil hier kommunale Initiativen besonders aktivierend für die Basis sind. Planungsgespräche von Partnerorganisationen sollten speziell unterstützt werden. Diese Unterstützung sollte einher gehen mit einer generellen Erhöhung der EU-Mittel für entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, auch um eine breite Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen in den EU-Mitgliedstaaten für eine Ausweitung und Verbesserung der EU-Entwicklungspolitik langfristig zu gewährleisten. VENRO fordert: Die Bundesregierung soll sich für den Ausbau der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit der EU einsetzen. Kulturelle Programme in der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sollten ein größeres Gewicht erhalten, weil Musik, Tanz, Theater und andere Formen des Austauschs mit Partnern aus Entwicklungsländern und den Gruppen der in Europa lebenden Ausländer für die Verständigung mit anderen Kulturen besonders wichtig ist.
9. Stärkeres Engagement für globale Aufgaben
Ein stärkeres Engagement auf europäischer Ebene sollte auch auf die Schärfung des Profils der EU als Vorreiter einer nachhaltigen globalen Entwicklung gerichtet sein. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie im Rahmen der EU-Präsidentschaft Impulse gibt für die Umsetzung der Verpflichtungen der UN-Konferenzen von Rio (Umwelt & Entwicklung), Wien (Menschenrechte), Kairo (Bevölkerung), Kopenhagen (Weltsozialgipfel), Beijing (Frauen), Rom (Welt"ernährungsgipfel) u.a.m. Ende Juni 1999 beginnt die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen, die die Ergebnisse der Kairoer Weltbevölkerungskonferenz nach 5 Jahren einer Überprüfung unterziehen will. Hier sind die Industriestaaten auch die EU - bisher erheblich hinter den in Kairo gesteckten finanziellen Zielen zurückgeblieben. Im ersten Halbjahr 1999 wird auch der Vorbereitungsprozeß für die Überprufung des Kopenhagener Weltsozialgipfels von 1995 beginnen, In Bezug auf die Entwicklungsfinanzierung haben sich die OECD-Staaten vom dort bekräftigten 0,7%-Ziel immer weiter entfernt. Vor dem Hintergrund der unzureichenden Umsetzung der "Beijing Platform for Action" ist darauf zu achten, daß der Aspekt der Gleichberechtigung und realen ökonomischen und sozialen Chancengleichheit in alle Aspekte der EU-Entwicklungszusammenarbeit einbezogen wird. Im Bereich der internationalen Umweltpolitik könnte die deutsche Präsidentschaft neue Impulse zur Umsetzung der im Kyoto-Protokoll definierten und zuletzt im "Buenos Aires Action Program" bekräftigten Klimaschutzziele geben. Wir begrüßen die Ankündigung des Bundesumweltministers vom 3. Dezember 1997, die deutsche EU-Präsidentschaft nutzen zu wollen, um die Regeln der Weltwirtschaft auf das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten und die Rolle der EU als treibende Kraft bei der schrittweisen Schaffung eines internationalen Umweltordnungsrahmens zu verstärken. [...]
10. Bereitstellung ausreichender Finanzmittel
Der finanzielle Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit muß erhalten bleiben. [...] Wir sehen in einer Neuauflage der "Nettozahler-Diskussion" in Deutschland die Gefahr, daß die Brotkrumen der EU für die Ärmsten der Armen weiter reduziert werden. Auf die Ausgaben für Entwicklungspolitik entfällt ein Anteil von lediglich 3% am EU-Haushalt, während die Ausgaben für Agrarpolitik bei knapp 50% liegen. Auch der Europäische Entwicklungsfonds, über dessen Umfang zum Abschluß der Verhandlungen über ein neues Lomé-Abkommen Ende 1999 entschieden wird, muß der allgemeinen EU Haushaltsentwicklung angepaßt werden. Die frühere deutsche Bundesregierung hat ihre Distanz zur Zusammenarbeit mit den AKPStaaten auch durch den von ihr beanspruchten Rabatt bei der Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), der auf fünf Jahre beschlossen wird und exklusiv den AKP-Staaten zugute kommt, deutlich gemacht. Der deutsche Anteil am EEF beträgt nur 23,3% und liegt damit um rund 6% niedriger als der Beitrag der Bundesrepublik zum EU-Haushalt. [...] Die finanzielle Vorausschau der EU für die Jahre 2000-2006 muß auf die Notwendigkeiten einer verstärkten Armutsbekämpfung ausgerichtet werden. Erhöhte finanzielle Leistungen sind nicht nur für die südlichen Anrainerstaaten der EU im Mittelmeerraum, für Mittel und Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, sondern auch für die Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas notwendig. Die Beiträge Deutschlands zum EEF müssen künftig auf das allgemeine Nivesu der deutschen Beiträge zum EUHaushalt angehoben werden. Um eine größere Transparenz und Effizienz zu gewährleisten, sollte der EEF in den EU Haushalt eingestellt (und somit der Kontrolle durch das Europäische Parlament unterworfen) werden.
11. Verbesserte Mitwirkungsmöglichkeiten für NRO
Die NRO müssen bei der Formulierung und Umsetzung der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe der EU nach dem Prinzip der Subsidiarität stärker mitwirken können. So wie die EU einer weiteren Demokratisierung ihrer Institutionen bedarf, so muß auch ihre Entwicklungszusammenarbeit stärker auf Partizipation und zivilgesellschaftliche Kooperation ausgerichtet werden. Damit wachsen auch die Anforderungen an die NRO, die sich in Zukunft stärker auf ihre Rolle als politische Akteure, z.B. bei der Mitgestaltung des politischen Dialogs, besinnen müssen. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, daß sie sich auf Brüsseler Ebene für eine bessere Ausstattung und schnellere Abwicklung der Projektförderung bei der NRO-Kofinanzierung einsetzt und NRO-freundliche Instrumente und Verfahren (wie das bisherige "Cofinancing Support Programme" / CSP) erhält oder neu entwickelt. [...] Das Instrumentarium der NRO-Kofinanzierung muß vereinfacht, das Verfahren beschleunigt und auch kleineren NRO besser zugänglich gemacht werden. Die Bundesregierung sollte sich für die Einrichtung einer Beratungsstelle einsetzen, die deutschen NRO den Zugang zu den Projektmitteln der EU-Kommission erleichtert.
12. Mehr Subsidiarität und NRO-Kooperation im Bereich der humanitären Hilfe
In den letzten Jahren ist der Anteil der Not- und Katastrophenhilfe an der öffentlichen Entwicklungshilfe drastisch angestiegen. ECHO ist mittlerweile weltweit der größte Geldgeber für humanitäre Hilfe. Humanitäre Hilfe ist notwendig, aber sie darf kein Feigenblatt für eine gescheiterte Außenpolitik sein. Die Rolle der humanitären Hilfe sollte auch in der GASP genauer definiert werden. Nach dem Verständnis des Direktors des Amts für humanitäre Hilfe (ECHO), Alberto Navarro, ist die europäische humanitäre Hilfe "basically French". Damit gemeint ist der eher interventionistische Ansatz in der humanitären Hilfe, d.h. die kurzfristige Bereitstellung von Hilfsgütern und -leistungen unmittelbar nach einer Katastrophe. Dem gegenüber stehen die Arbeitsansätze vieler deutscher NRO, deren Arbeit auf den Grundsätzen von Partnerorientierung, Partizipation und Aufbau von lokalen Strukturen beruht. Dieser Ansatz der entwicklungsorientierten Nothilfe sollte im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft gegenüber ECHO deutlich gemacht werden. Dies muß sich langfristig auch in einer besseren Finanzierung von Projekten deutscher NRO bemerkbar machen. [...] VENRO wird die deutsche EU-Präsidentschaft mit einem eigenen Projekt zum Bereich "Humanitäre Hilfe" begleiten, dessen Schwerpunkt in den Monaten April - Juni 1999 liegt.