Ausgabe April 2005

Große Diskrepanz zwischen Gesetzesreformen und Umsetzung in der Praxis

Bericht über die Türkei-Reise einer internationalen Menschenrechtsdelegation vom 16. Bis 20. Januar 2005 (Wortlaut)

Der brutale Polizeieinsatz gegen eine unangemeldete Demonstration von Frauen in Istanbul zum internationalen Frauentag warf ein grelles Schlaglicht auf die Lage der Menschenrechte in der Türkei. Bereits im Januar besuchte eine internationale Menschenrechtsdelegation von Juristinnen und Juristen aus der Bundesrepublik und aus Südafrika die Türkei.

Der brutale Polizeieinsatz gegen eine unangemeldete Demonstration von Frauen in Istanbul zum internationalen Frauentag warf ein grelles Schlaglicht auf die Lage der Menschenrechte in der Türkei. Bereits im Januar besuchte eine internationale Menschenrechtsdelegation von Juristinnen und Juristen aus der Bundesrepublik und aus Südafrika die Türkei. Die Delegation, deren Bericht wir im Folgenden dokumentieren, informierte sich über die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan auf der Insel Imrali, Perspektiven für eine politische Lösung der kurdischen Frage sowie über Fragen der Menschenrechtsentwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Beitritt der Türkei; Zusammenfassung und Forderungen sind die der deutschen Teilnehmer der Delegation. – D. Red.

Anlässlich der öffentlichen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg im Prozess Abdullah Öcalan gegen die Republik Türkei im Juni 2004 fassten einige dort anwesende Juristen aus der Republik Südafrika und der Bundesrepublik Deutschland den Entschluss, eine gemeinsame Delegation zu bilden und in die Türkei zu reisen.

Trotz des immer noch anhängigen Prozesses vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof machen Berichte der internationalen Medien und zahlreiche Beschwerden der Anwälte von Herrn Öcalan die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass sich die verschärften Bedingungen seiner Isolationshaft und die Behinderung der Besuche seiner Familienangehörigen und seiner Anwälte nicht geändert haben. Ziel der Reise war dementsprechend, Herrn Öcalan in seinem Gefängnis auf der Insel Imrali einen Besuch abzustatten, um uns persönlich einen Eindruck von den Haftbedingungen zu verschaffen. Unser Antrag zu diesem Besuch wurde jedoch vom Justizminister der Türkei "aus Sicherheitsgründen" abgelehnt. Desgleichen war er aus "Zeitgründen" nicht zu einem Gespräch mit der Delegation bereit.

Eng mit der Haftsituation und der zu erwartenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist die Kurdische Frage verbunden. Bei den anstehenden Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur EU wird die Lösung der Kurdischen Frage einen zentralen Platz einnehmen müssen. Es war daher das zweite Ziel der Delegation zu erkunden, welche politische Lösung die gegenwärtige Regierung für die Gewährung und Garantie der verfassungsrechtlichen und internationalen Menschenrechte für die kurdische Bevölkerung auf türkischem Territorium erwägt und bereithält.

An der Delegation nahmen teil: Essa Moosa, Richter am South African High Court, Jacobens Johannen Moses, Rechtsanwalt und Mitglied der National Association of Democratic Lawyers, Südafrika, Rainer Ahues, Rechtsanwalt, für den Republikanischen Anwältinnenund Anwälteverein, Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Präsident der Deutschen Sektion der Internationalen Liga für Menschenrechte, Prof. Dr. Norman Paech, Hochschullehrer, Mitglied der Europäischen Vereinigung von Juristen für Demokratie und Menschenrechte und der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen in der BRD und Heide Schneider- Sonnemann, Rechtsanwältin.

Die Delegation führte eine Reihe von Gesprächen mit Parteien, Organisationen und Vereinen, die sie vorher darum gebeten hatte. Außer mit dem Justizministerium konnte nur mit der Republikanischen Volkspartei CHP kein Termin vereinbart werden. Die Gespräche mit den übrigen Institutionen und ihren Repräsentanten werden im Folgenden entsprechend ihrer zeitlichen Reihenfolge inhaltlich zusammenfasst. Die Gespräche sind geführt worden: in Ankara mit: AK-PARTi (Regierungspartei), European Union Commission im Türkischen Parlament, IHD – Menschenrechtsorganisation, Türkische Rechtsanwaltskammer, MAZLUMDer: Menschenrechtsorganisation, DEHAP – Prokurdische Partei; in Istanbul mit: IHD-Menschenrechtsorganisation, GÖC-Der: Verein der Vertriebenen, YAKAY-Der: Verein der Angehörigen der Verschwundenen, TUAD: Verein der Familien von Gefangenen, TOHAV: Stiftung für Gesellschafts- und Rechtsstudien, Freedom Group.

Zusammenfassung und Forderungen

1. Alle unsere Gespräche fanden in einer sehr offenen und freimütigen Atmosphäre statt. Das gilt insbesondere auch für die Gespräche mit den Vertretern der offiziellen und regierungsnahen Institutionen. Allerdings wurde aus den Gesprächen mit den zahlreichen Menschenrechtsorganisationen und aus verschiedenen Medienberichten deutlich, dass die offiziellen Darstellungen der Probleme überwiegend beschönigend, wenn nicht gar falsch und auf jeden Fall nicht sehr realitätsnah waren.

Im Rahmen des Annäherungsprozesses an die Europäische Union hat die Türkei in den vergangenen Jahren tatsächlich vielerlei Anstrengungen für einen demokratischen Umbau und für Reformen unternommen. Dies ist grundsätzlich als positiv zu werten. Doch in allen unseren Gesprächen sind wir auf das Problem einer großen Diskrepanz zwischen Gesetzesreformen und Umsetzung in der Praxis gestoßen. Dabei gehen unsere Gesprächspartner aus den Menschenrechtsorganisationen davon aus, dass sich Mentalität und Denken in der türkischen Regierung und im Staatsapparat noch nicht wirklich grundlegend geändert haben. Die eingeleiteten Reformen seien eher halbherzig, bewirkten jedenfalls noch keine wirklich substanziellen Veränderungen.

2. Die Verweigerung unseres Besuches bei Abdullah Öcalan "aus Sicherheitsgründen" liegt wohl vor allem daran, dass das Militär und nicht das Justizministerium die Kontrolle über das Gefängnis in Imrali hat. Nach unserer Reise wurde Herrn Öcalan, der den Besuch unabhängiger Ärzte gefordert hatte, ein Besuch von Psychologen angekündigt. Da Herr Öcalan gemäß Paragraph 125 Türk. StGB als Terrorstraftäter verurteilt worden ist, kann er nach der Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe unter erschwerten Bedingungen gemäß Art. 1 Teil B Ges. Nr. 4771 vom 3. August 2002 bis zu neun Jahren in Einzelhaft gehalten werden. Eine Möglichkeit frühzeitiger Haftentlassung auf Bewährung gibt es nicht, die lebenslange Haft wird laut Gesetz bis zum Tode vollstreckt.

Unsere offiziellen Gesprächspartner zeigten sich relativ unbeeindruckt von den Klagen der Angehörigen und Anwälte wegen der immer wieder behinderten Kontaktmöglichkeiten. Sie wähnten die Haftbedingungen in Übereinstimmung mit internationalem Recht, wir hingegen sehen in ihnen eine unzulässige Form der Isolationshaft. Isolationshaft widerspricht den universellen Menschenrechten, weshalb derartige Maßnahmen nicht hingenommen werden dürfen. Isolation ist eine Methode, die dazu geeignet ist, die Persönlichkeit und den Willen von politisch Gefangenen zu brechen. Deshalb wird diese Methode auch als "weiße Folter" bezeichnet.

Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat in der Vergangenheit bereits die Aufhebung der Isolationshaft und eine spürbare Verbesserung der Haftbedingungen angemahnt. Doch weder die Türkei noch der Europarat sind bisher den Empfehlungen des CPT gefolgt. An den verschärften Bedingungen der Isolationshaft sowie an der Behinderung der Besuche seiner Familienangehörigen und seiner Anwälte hat sich auch in letzter Zeit nichts geändert. Ende 2004 wurde das Rechtsanwaltsbüro, das Abdullah Öcalan verteidigt, durchsucht und sämtliche Unterlagen beschlagnahmt, weshalb es seinen Rechtsvertretern nur eingeschränkt möglich ist, die Rechte ihres Mandanten wahrzunehmen.

Der Fall Öcalan ist unseres Erachtens nach wie vor ein Politikum von hohem Rang. Seine Haftbedingungen müssen im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen, anders als bisher, zentraler Verhandlungsgegenstand werden. Der Fall Öcalan ist ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der türkischen Menschenrechtsentwicklung.

3. Unsere regierungsnahen Gesprächspartner beharrten darauf, dass es sich bei Herrn Öcalan um einen gewöhnlichen Kriminellen handele, dessen Fall von der Kurdenfrage zu trennen sei. Das zeigt beispielhaft, dass ein grundsätzliches Umdenken in der Kurdenfrage bei Regierung, Militär und Parteien noch nicht eingesetzt hat. Die offizielle Politik ist noch weit davon entfernt, die Identität der Kurden als gleichberechtigtes Volk mit gleichen Rechten und Freiheiten anzuerkennen. Trotz mancher gesetzlicher Veränderungen wird zum Beispiel die kurdische Sprache immer noch mit zahlreichen Behinderungen, Schikanen, Verboten und Verfolgungen faktisch unterdrückt. Eigene kurdische Radio- und TV-Sender gibt es nicht, es kommt immer wieder vor, dass die Übertragung kurdischer Lieder mit Sendeverboten sanktioniert wird. Die beiden wöchentlichen Halbstundensendungen im staatlichen Fernsehen sind nichts anderes als ins Kurdische übersetzte Propagandasendungen. Nach wie vor ist Artikel 81 des Parteiengesetzes in Kraft, der den politischen Parteien die Benutzung jeder anderen Sprache außer Türkisch verbietet, sei es bei der Veröffentlichung ihrer Programme, Statuten oder Materialien, in geschlossenen Sitzungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen etc.

Nachdem Kongra Gel am 1. Juni 2004 den Waffenstillstand aufgekündigt hat, weil die Angriffe des Militärs auf kurdische Wohngebiete nicht aufhörten, haben sich die militärischen Auseinandersetzungen wieder intensiviert. Viele kurdische Ortschaften werden seitdem wieder in Mitleidenschaft gezogen. Das berüchtigte Dorfschützersystem ist entgegen der Ankündigung nicht abgeschafft worden. Es wird auf die Rückkehrer Druck ausgeübt, sich selbst als Dorfschützer zur Verfügung zu stellen. Entschädigung bekommen nur die, die eine Erklärung unterschreiben, nach der ihre Häuser und Felder durch die PKK zerstört worden seien. Die Anzahl der Rückkehrer ist wegen dieser Bedingungen äußerst gering.

Selbst wenn die türkische Regierung unter dem Druck der EU vor allem in der Gesetzgebung etliche Verbesserungen vorgenommen hat, so müssen wir doch feststellen, dass sie bisher nur wenig zur Lösung der Kurdischen Frage beigetragen hat – nach wie vor werden Kurden unterdrückt, nach wie vor werden ihnen Grundrechte vorenthalten. Anstatt immer wieder auf militärische und polizeiliche Mittel zurückzugreifen, müsste die Regierung ein umfassendes Programm für die politische, sozial-ökonomische und kulturelle Gleichberechtigung des kurdischen Volkes entwickeln. Solange sie dazu nicht bereit ist, kann ein Beitritt zur EU nicht empfohlen werden. Wir sind allerdings der Auffassung, dass gerade der Einfluss der EU bei den Beitrittsverhandlungen der wirksamste Faktor für eine friedliche und politisch gerechte Lösung des Kurdenproblems sein kann. Wir fordern daher die EU auf, die Kurdenfrage zu einem zentralen Element ihrer Verhandlungen zu machen.

4. Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) bereits in zahlreichen Verfahren für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere systematische Folterungen, verurteilt worden, teilweise auch zu hohen Schadensersatzleistungen an die Opfer. Die meisten Verurteilungen betreffen Vorfälle aus den Jahren 1993 bis 1996. Damals gab es sehr viele Fälle von Folter, "ungesetzlicher" Tötungen, Menschen verschwanden und Dörfer wurden zerstört. Doch auch Vorfälle aus jüngerer Zeit wurden vor dem EuGMR verhandelt und endeten überwiegend mit einer Verurteilung der Türkei.

Die EU-Beitrittsverhandlungen werden von vielen, auch von Menschenrechtsorganisationen, als historische Chance für die Entwicklung der Menschenrechte in der Türkei gesehen. Doch unsere Gesprächspartner bei den Menschenrechtsorganisationen bestätigten uns übereinstimmend, dass die schlechte Menschenrechtslage, trotz einiger Verbesserungen, immer noch anhalte. Einschränkungen von Grundrechten und -freiheiten, Beschränkungen der Meinungsfreiheit – insbesondere für Presse und Rundfunk – seien nach wie vor an der Tagesordnung, auch Verletzungen der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungs- und Religionsfreiheit. Weiterhin würden Oppositionelle verfolgt, nach wie vor gebe es Folter. Dieser Befund wird auch von Amnesty International bestätigt.

Nach Angaben der Menschenrechtsvereinigung IHD sind im 1. Halbjahr 2004 in der Türkei rund 700 Fälle von Folter bekannt geworden (2003 waren es im selben Zeitraum fast tausend). Die Dunkelziffer liegt erheblich höher, weil sich viele Folteropfer aus Scham oder Angst vor Repressalien nicht an die Öffentlichkeit wagen. Auch im zweiten Halbjahr 2004 gibt es hunderte mutmaßlicher Folterfälle (siehe dazu in der Anlage den IHD-Report). Zwar geht die Zahl der Fälle zurück, dafür nehmen Berichte über verfeinerte Foltermethoden zu, die weniger bleibende Spuren hinterlassen – etwa Elektroschocks, Abspritzen mit kaltem Wasser aus Hochdruckgeräten, Prügel, erzwungenes Ausziehen, sexuelle Belästigungen, Scheinhinrichtungen, Androhung von Vergewaltigungen und psychischer Terror, Schlafentzug und Verweigerung von Essen, Trinken, Toilettengang.

Kann man angesichts dieser Fakten immer noch von systematischer Folter in der Türkei sprechen? Nach dem Anti-Folter-Komitee der UNO liegt systematische Folter vor, "wenn sie nicht nur zufällig an einem bestimmten Ort und einer bestimmten Zeit stattfindet, sondern als Angewohnheit weit verbreitet und absichtlich in einem großen Teil des Landes angewandt wird". Richtig scheint zu sein, dass der türkische Staat oder einzelne staatliche Organe die Folter nicht mehr anordnen oder decken. Deshalb kommt der EU-Bericht über den Stand der Reformen von Ende letzten Jahres auch zu dem Ergebnis, dass in der Türkei nicht mehr systematisch gefoltert werde. Stattdessen spricht der Bericht davon, es kämen "immer noch viele Fälle von Folter und Misshandlungen vor". Türkische und internationale Menschenrechtsorganisationen (unter anderen IHD, Human Rights Watch, amnesty international) haben auch in der zweiten Hälfte 2004 auf eine Vielzahl von Folterfällen hingewiesen, die im Übrigen vermehrt bei inoffiziellen, also nicht registrierten Festnahmen durch zivile Polizeibeamte vorkommen. Es handele sich nach Zahl und Struktur keineswegs um einzelne "Amtswalterexzesse". Deshalb spricht etwa der IHD weiterhin von systematischer Folter.

Wir, die Mitglieder der Menschenrechtsdelegation, fordern auf Grundlage der während unserer Türkei-Reise gewonnenen Erkenntnisse:

– die Einrichtung einer ständigen europäischen Kommission zur Überwachung der Reformen hinsichtlich der Menschenrechte in der Türkei, an der auch NGOs der Türkei und aus EU-Staaten zu beteiligen sind,

– regelmäßige, unangekündigte Ad-hoc-Besuche auf Polizei- und Haftstationen zur Vorbeugung gegen Folter und Misshandlung, die von Vertretern unabhängiger Überwachungskommissionen durchzuführen sind,

– die sofortige Aufhebung der Isolationshaft für Abdullah Öcalan und die Unterlassung sämtlicher Willkürhandlungen, die den Kontakt mit Familienangehörigen und Rechtsanwälten beeinträchtigen. Darüber hinaus fordern wir die Möglichkeit uneingeschränkter Information per Zeitung, Magazinen, Radio und TV,

– die Entsendung einer unabhängigen Ärztekommission, um den Gesundheitszustand Öcalans zu untersuchen, schnellstens geeignete medizinische Maßnahmen zu ergreifen und alle gesundheitsschädigenden Bedingungen abzustellen. Es ist höchste Eile geboten, wenn diese Haftbedingungen nicht zu einer Hinrichtung auf Raten führen sollen,

p>– ein Amnestiegesetz für die direkt und indirekt Beteiligten an der türkisch-kurdischen Auseinandersetzung (ausgenommen: Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen, Kapitalverbrechen, Schwerverbrechen, die eigenhändig begangen wurden),

 

– die Entlassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen, die aufgrund ihrer gewaltfreien politischen Betätigung, wegen ihrer politischen Gesinnung bzw. Meinungsäußerungen inhaftiert worden sind,

– die Erleichterung der Rückkehr vertriebener Kurden in ihre Heimatorte sowie Rückkehr- und Aufbauhilfe für ihre Dörfer und Häuser, auch mit EU-Mitteln (von 1984, dem Beginn des kriegerischen Kurdistankonflikts, bis 1999 wurden nach türkischen Angaben in der Südosttürkei 353 000 Menschen aus 3 428 Dörfern "evakuiert"; die tatsächliche Zahl der Vertriebenen wird von NGOs auf über zwei Millionen geschätzt),

– die Einstellung der Praxis, von rückkehrwilligen Vertriebenen eidesstattliche Erklärungen zu verlangen, dass sie von "Terroristen" der PKK vertrieben worden seien (Hintergrund: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind hunderte Schadensersatzklagen Vertriebener gegen die Türkei anhängig; es geht um viele Millionen Euro),

– unverzügliche Abschaffung des "Dorfschützersystems", jener rund 60 000 Mann zählenden, staatlich besoldeten "Miliz", die den rechtmäßigen Besitzern häufig die Rückkehr in die Dörfer, aus denen sie vertrieben worden waren, verweigern oder erschweren, teilweise auch in schwere Straftaten verwickelt sind.

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