
Bild: Frau sitzt in einer Ecke. Man sieht den Schatten einer Person mit erhobener Faust (IMAGO / Ikon Images / Neil Webb)
Es sind nur wenige Tage im Spätherbst, an denen eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Themen in Deutschland die gebührende Aufmerksamkeit findet. Am 25. November wird weltweit der Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Auch hierzulande jähren sich dann die Rituale, mit denen alarmiert wird: An beinahe jedem Tag ein Femizid, steigende Zahl der Straftaten gegen Frauen und Mädchen, hohe Dunkelziffer – so präsentierte die Politik im November 2024 die Statistik des Bundeskriminalamts.[1] Als ob alle längst verstanden hätten.
„Mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer“ sei angezeigt, verlangt die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD). „Den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert“, appelliert die Familienministerin, Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), das Thema trotz der vorgezogenen Bundestagswahl nicht aus den Augen zu verlieren. Die erschreckenden Zahlen für 2023: 360 Femizide, Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind.[2] Dazu 578 versuchte Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen – in vier von fünf Fällen ging es dabei um Partnerschaftsgewalt. 52 330 weibliche Opfer von Sexualstraftaten. Mehr als die Hälfte der Opfer war nicht einmal 18 Jahre alt. Es ist gut, dass die Ermittlungsbehörden diese Zahlen erheben. Und selbstredend ist es auch gut, wenn so ein „Gedenktag“ Anlass bietet, mit dem Klischee zu brechen, bei häuslicher Gewalt ginge es um irgendwie geartete Privatangelegenheiten.
Aber so bitter es ist: Wenn dieser Text kurz vor Weihnachten erscheint, sind die Schreckmomente rund um den Tag gegen Gewalt an Frauen schon wieder Geschichte. Und verstörend bleibt, dass nach wie vor alle Versuche, dem Einhalt zu gebieten, so schleppend und holprig verlaufen, obwohl sich auch Deutschland mit der Istanbul-Konvention – einem vor zehn Jahren geschlossenen Übereinkommen des Europarats – zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet hat.[3]
Sehr eindrucksvoll und konkret belegt die Defizite der Hamburger Soziologe Wolfgang Hammer in einer neuen Studie, die Ende November erschien.[4] Ihm geht es um den Fakt, dass Gewalt nach einer Trennung oft nicht aufhört, erst recht, wenn Kinder im Spiel sind. Und um die unrühmliche Rolle von Familiengerichten und Jugendämtern dabei.
Hammer hatte schon 2022 mit einer Studie zum Familienrecht für Aufsehen gesorgt – und dürfte das wohl wieder schaffen. Er analysierte nun auf 133 Seiten die Medienberichterstattung über 154 familienrechtliche Fälle und kommt zu dem Schluss, dass es in der weit überwiegenden Zahl der Fälle – 147 – vonseiten der Gerichte und Jugendämter eine „vorurteilsgeleitete“ und „ideologische“ Grundannahme gegenüber Müttern und Kindern gegeben habe.
Pseudowissenschaft in Gerichten
Operiert werde mit unwissenschaftlichen Begriffen wie „Bindungsintoleranz“, „Entfremdung“, „Mutter-Kind-Symbiose“, teilweise würden Müttern zu Unrecht psychische Störungen unterstellt. Im Ergebnis komme es zu Inobhutnahmen, Heimunterbringungen, Umplatzierungen oder Zwangsvollstreckungen. Hammer kritisiert eine „Täter-Opfer-Umkehr durch Jugendämter und in Familiengerichten“, systematisch und inzwischen auch systemisch werde Machtmissbrauch betrieben, ein „Muster inhumaner Praktiken“. Die Berichte seien „Dokumentationen des Grauens“. Er fordert zu jedem einzelnen Fall „penible und sensible“ Überprüfungsverfahren, neben der juristischen Aufarbeitung verlangt er im Einzelfall eine „Wiedergutmachung“ sowie Entschädigungsmaßnahmen von staatlicher Seite. Es ist eine Forderung, die vermutlich ungehört verhallt. Die betroffenen Kinder und Mütter sind fürs Leben gezeichnet.
Besonders verwundert, dass in der Justiz offenbar noch immer vielfach mit einem Begriff operiert wird, der längst als überholt gelten sollte: dem der „Eltern-Kind-Entfremdung“. Er geht zurück auf das Stichwort „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), 1985 geprägt von dem US-amerikanischen Kinderpsychiater Richard Alan Gardner. Gemäß dieser Logik wird Elternteilen – zumeist Müttern – vorgeworfen, mit Falschbehauptungen zu physischer und psychischer Gewalt das andere Elternteil aus dem Umgangs- und Sorgerecht heraushalten zu wollen. Eine „pseudowissenschaftliche Deutungsschablone“ nennt Wolfgang Hammer das, die vor allem dazu führt, dass gewaltbetroffenen Kindern und Frauen oftmals nicht geglaubt wird. PAS ist über die Jahre zu einem Kampfbegriff der Väterrechtler-Bewegung geworden – und damit jener Zirkel, die laut einer aufrüttelnden Correctiv-Recherche aus dem Jahre 2023[5] vehement Einfluss in Politik und Gesellschaft nehmen, um den Gewaltschutz von Frauen und Kindern zu untergraben.
Höchstrichterlich ist es gesagt: Im November 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, der Rückgriff „auf das fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept“ des PAS biete „keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung“.[6] Das Bundesjustizministerium ergänzte im Juni 2024 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Familiengerichte an dieser Entscheidung des BVerfG orientieren werden.“[7]
Aber die Lobby der Väterrechtler nimmt das nicht klaglos hin. Just deren einflussreicher Funktionär Markus Witt – Landesvorsitzender des Väteraufbruchs für Kinder (VafK) Berlin-Brandenburg – kritisierte im Juni 2024 in seinem Blog den Beschluss aus Karlsruhe, das Bundesverfassungsgericht habe sich „auf den Weg der aktivistischen Desinformation und Lobbyarbeit begeben“.
Ähnlich empört hatten Helfer der Väterrechtsbewegung in Deutschland reagiert, als die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, im April 2023 im Zusammenhang mit Eltern-Kind-Entfremdung von einem „Pseudo-Konzept“ gesprochen hatte, das von psychologischen, medizinischen und psychiatrischen Fachverbänden abgelehnt werde. Trotzdem werde die „Eltern-Kind-Entfremdung“ weltweit als Taktik vor allem gegen Mütter genutzt, um Vorwürfe von Missbrauch und häuslicher Gewalt in Familiengerichten zu negieren, schrieb sie in ihrem Bericht.[8]
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bekam anschließend wegen des „höchst gefährlichen“ Berichts unter anderem eine Protestnote aus Tübingen: von Hans-Peter Dürr, der dort vor acht Jahren an der Universität das Projekt „KiMiss“ startete. Die Abkürzung steht für Kindesmissbrauch. Doch anders als vermutet, geht es dabei nicht um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern, die zumeist von Männern ausgeübt wird. Dürr wirft Alsalem vor, unter der „vorgetäuschten Mission des Kinderschutzes“ Versuche zu unternehmen, „Formen der Kindesmisshandlung und des Kindesmissbrauchs zu legalisieren“ und Väter zu kriminalisieren. Der UN-Bericht habe eine „radikal-feministische Ausrichtung“, Alsalem sei „von Geschlechterhass getrieben“.
Ein mächtiges Netzwerk
Ähnlich wie Markus Witt ist auch Hans-Peter Dürr kein Unbekannter in der Väterrechtsszene. Mit seinem privatwirtschaftlichen KiMiss-Institut – zur Nutzung von Steuervorteilen gegründet als gemeinnützige Unternehmensgesellschaft –, hält der Biologe die Diskussionen über vermeintliche Eltern-Kind-Entfremdung seit Jahren in Gang. In seinen Worten „entsorgte Elternteile“ bekommen einen Fragebogen mit 150 Verhaltensweisen vorgelegt – und fast immer wird von ihm anschließend eine Kindeswohlgefährdung oder sogar Kindesmissbrauch durch den betreuenden Elternteil diagnostiziert – um dem anderen Elternteil den Zugriff aufs Kind zu ermöglichen.
Markus Witt, Hans-Peter Dürr – es sind Akteure eines durchaus mächtigen Netzwerkes zugunsten auch von gewalttätigen Vätern. Beispielhaft kann noch der Bremer Psychologe Stefan Rücker genannt werden, von dessen Aktivitäten als angeblicher Leiter einer „Arbeitsgruppe Kindeswohl“ an der Universität Bremen sich die dortige Hochschule im Mai 2024 deutlich distanzierte. Damals war Rücker als wichtigster Stichwortgeber in einer Titelgeschichte des Magazins „Stern“ über Trennungskinder aufgetreten.[9]
Noch spektakulärer aber ist ein anderer Fall – weil er zeigt, wie Lobbyisten direkt Einfluss auf die Justiz nehmen. Er betrifft Katharina Behrend, die gemeinsam mit Professor Uwe Jopt im nordrhein-westfälischen Lemgo das „Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht“ betreibt. Beide publizieren seit Jahren regelmäßig zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung und betonen die angeblich davon ausgehende „große Gefahr“.
Eine gerichtliche Aussetzung des Umgangsrechts könne auf einen „staatlich legalisierten Beziehungstod des Kindes“ hinauslaufen, schreiben Jopt und Behrend in einem ihrer Aufsätze: ein „irreversibler Verlust“, der das Kind „emotional verarmen und den betroffenen Elternteil dauerhaft leiden lässt“. Behrend und Jopt bilanzieren: „PAS-Kinder lieben ihren abgelehnten Elternteil nicht weniger als den anderen. Sie sind lediglich in eine ,Beziehungsfalle‘ geraten, aus der sie allein nicht wieder herausfinden.“
Katharina Behrend war noch im April 2024 Referentin bei einer Fortbildung zu „praktischen Fragen des Familienrechts“, und das nicht zum ersten Mal. Die Tagung in der Deutschen Richterakademie im brandenburgischen Wustrau wurde vom sächsischen Justizministerium organisiert. Behrend bestritt einen ganzen Tag der einwöchigen Tagung und referierte laut Programm unter anderem unter der Überschrift „Missbrauchsverdacht als Trumpfkarte?!“. Teilnehmern zufolge sprach Behrend vor etwa drei Dutzend Richterinnen und Richtern über die „Instrumentalisierung“ von Kindern vor Familiengerichten. Manchmal gebe es „keine bewusste Motivation“, Dinge könnten auch „unbedacht“ entstehen, sagte sie demnach. Es fielen, so erinnern sich Zuhörer weiter, Worte wie „Kind als Waffe im Trennungskrieg“ und „Entfremdung“.[10]
Alleingelassen und traumatisiert
Problematisch finden die Organisatoren der Tagung das offenbar nicht. An der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen), die sich in ihrer Amtszeit beim Thema „Gewalt gegen Frauen“ sehr engagiert hat, ging die Planung dieser und auch früherer Fortbildungen offensichtlich vorbei. Behrend sei bereits seit 2015 Referentin bei der von Sachsen jährlich organisierten Tagung, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage – damals habe sie ein sächsischer Familienrichter vorgeschlagen. Bislang hätten sich „keine Anhaltspunkte für problematische Vortragsinhalte“ ergeben.
Solcherart „Fortbildungen“ aber haben dramatische Auswirkungen, wie Praktikerinnen wie die Berliner Rechtsanwältin Asha Hedayati in ihrem Alltag erlebt. Sie moniert, dass vor den Familiengerichten viel schiefläuft, wenn Gewalt gegen Frauen oder Kinder aufzuarbeiten ist: „Unter dem Deckmantel einer – vermeintlichen – Neutralität“ würden Ungerechtigkeiten entschieden, „in denen die verletzlichsten und verwundbarsten Menschen unserer Gesellschaft nicht von staatlichen Institutionen geschützt und sogar alleingelassen werden“.[11]
Sehr regelmäßig wäre sich das Gericht einig, dass es kindeswohldienlich sei, wenn Kinder nach einer Trennung so schnell wie möglich Kontakt zu beiden Elternteilen hätten – auch wenn es konkrete Gewaltvorwürfe gibt. „An dieser Stelle wird der Begriff des Kindeswohls und der ,Kinderrechte‘ von der familiengerichtlichen Praxis pervertiert und gedeiht zu einem Druckmittel gegen Kinder und gewaltbetroffene Mütter.“ Diese werden – oftmals gegen den erklärten Willen auch der Kinder –, gezwungen, mit dem gewalttätigen Vater Kontakt zu halten.
In schlimmsten Fällen, von denen auch Hammer berichtet, wird Müttern sogar das Sorgerecht entzogen und deren Kinder werden ohne deren Zustimmung und unter Protest mit Polizeigewalt den Vätern zugeführt.[12] Mit anderen Worten: Die Väterrechtlerlobby hat offenbar ganze Arbeit geleistet.
Vergleicht man die Aufmerksamkeit über die wachsende Gewalt gegen Frauen mit anderem Terror, fällt auf: Das Thema wird in der Öffentlichkeit geradezu marginalisiert.[13] Viele Taten werden verharmlost. Es wird übersehen, dass die Täter aus allen Schichten der Gesellschaft kommen. Justizskandale bleiben ohne Aufschrei. Und wenn ein Femizid schockiert, dann ist das beileibe kein heilsamer Schock. Denn dafür müsste sich grundlegend etwas ändern. Das ist leider nicht der Fall.
[*]
[1] Bundeskriminalamt, Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“, 19. November 2024, bka.de.
[2] Vgl. Von Julia Bellan und Franziska Pröll sowie Corinna Zander (interaktive Grafik), Femizide vor Gericht. Du gehörst mir, also töte ich dich, faz.net, 22.11.2024.
[3] Vgl. DIM, Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, Monitor Gewalt gegen Frauen. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht, Dezember 2024.
[4] Wolfgang Hammer, Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland“, familienrecht-in-deutschland.de, 19.11.2024.
[5] Gabriela Keller, Correctiv, Väterrechtler auf dem Vormarsch, correctiv.org, 19.9.2023.
[6] Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1076/23, bundesverfassungsgericht.de, 17.11.2023.
[7] Matthias Meisner, Ein Pseudo-Konzept des Väterrechts, taz.de, 19.6.2024.
[8] Reem Alsalem, Report „Custody, violence against women and violence against children”, ohchr.org, 13.4.2023.
[9] Vgl. Matthias Meisner, Trennungskinder – verzerrte „Stern“-Story, volksverpetzer.de, 29.5.2024.
[10] Nach Druckschluss unserer Ausgabe erreichte den Autor von Frau Behrend eine Antwort auf bereits im Juni gestellte Fragen. Darin grenzt sie sich von dem US-Psychologen Richard Gardner als Erfinder der PAS-Theorie ab und begrüßt ausdrücklich den Beschluss des BVerfG zum Thema. Ihre Antworten fanden Eingang in den Text des Autors „Familienrecht: Wie der Staat bei der Richterfortbildung versagt“, volksverpetzer.de, 19.12.2024. – D. Red.
[11] Asha Hedayati, „Kinder werden zu Kontakt zum gewalttätigen Elternteil gezwungen“, freitag.de, 20.11.2024. Vgl. auch: Antje Schrupp, Männergewalt vor Gericht, in: „Blätter“, 8/2020, S. 121-123.
[12] Vgl. Patricia Hecht, Vor dem Familiengericht sind nicht alle gleich, in: „die tageszeitung“, 19.11.2024.
[13] Vgl. Livia Lergenmüller. Berichterstattung über Femizide. Warum Gewalt gegen Frauen extremistisch ist, uebermedien.de, 12.11.2024.