Bild: Die Silhouette einer Schwangeren (IMAGO / Zoonar)
Die Nachricht, dass der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Union Jens Spahn und sein Mann, Daniel Funke, mit Hilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden waren, sorgte Mitte Juli bei vielen für Empörung. Bei dem, was eine breite Öffentlichkeit mit Blick auf die »Causa Spahn« als Doppelmoral diskutierte, geht es um nichts anderes als die Logik, dass sich die Macht von Politik und Geld über Recht und Regeln erhebt.
In Deutschland dürfen Ärzt:innen und Agenturen laut geltendem Recht – dem Embryonenschutzgesetz – keine Eizellentnahme1 und Leihmutterschaft vermitteln oder herbeiführen. Nicht verboten ist dagegen, dass deutsche Staatsbürger:innen diese Dienstleistungen im Ausland erwerben. Genauso wenig wie die seit 2017 regelmäßig in Berlin und Köln stattfindenden Babywunsch-Messen, wo die immer zahlreicheren Anbieter aus aller Welt die immer breiter werdende Palette von Reproduktionstechnologien bewerben und damit den Reproduktionstourismus ankurbeln. Allerdings muss eine auf diesem Weg erworbene Elternschaft in Deutschland nachträglich rechtskräftig anerkannt werden, damit die »Bestelleltern« das im Ausland geborene Wunschkind in ihren Pass eintragen und »einführen« dürfen. Kalifornien bildet dabei eine Ausnahme. Die dort bestellte und mit 150 000 US-Dollar oder mehr teuer bezahlte Elternschaft wird in Deutschland problemlos anerkannt. Genau diese Fünf-Sterne-Leihmutterschaft nahm das Ehepaar Spahn-Funke wahr.