Ausgabe August 1995

Ein schneller Eingreifverband für Bosnien

Abgestimmte Zusammenfassung des Vorschlags Frankreichs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs (Wortlaut)

Im folgenden werden die Hauptpunkte zusammengefaßt, die sich bei den im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York am 7. Juni 1995 geführten Diskussionen über einen Schnellen Eingreifverband (RRF) ergaben, der den UNPF und der UNPROFOR zur Verfügung gestellt werden soll. Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich würden die folgende Steigerung der militärischen Kapazitäten der UNPF und der UNPROFOR stellen:

a. Eine multinationale Brigade bestehend aus zwei Bataillonen: das eine gestellt von der Regierung Frankreichs mit einer Stärke von annähernd 2000 Mann, das andere in einer Stärke von 2500 Mann und stationiert bei der gegenwärtigen UNPROFOR-Reserve wird aus einem britischen Bataillon bestehen, einschließlich der jüngst aus dem Vereinigten Königreich eingetroffenen Artillerie-, Luftwaffen- und Pionier-Komponenten sowie einer von den Niederlanden gestellten Granatwerfer-Kompanie von Marineinfantristen einschließlich einer Radargruppe zur Granatwerfer-Ortung. Die Brigade wird eine Stärke im Umfeld von 4500 Mann haben, von denen sich ungefähr 2500 bereits vor Ort befinden.

b. Eine britische Luftlandebrigade bestehend aus zwei Infantriebataillonen, zwei Fliegerregimentern, Technikern, Artillerieelementen und der notwendigen logistischen Unterstützung einschließlich eines Zeitpersonals von 800 Mann, mit einer Gesamtstärke von annähernd 6300.

c. Eine zusätzliche französische Brigade mit ungefähr 4000 Soldaten, die in Frankreich auf Abruf bereit steht, sofern sich eine weitere Verstärkung als notwendig erweisen sollte.

Ihre Aufgaben können einschließen: - Notfallaktionen / Antworten, um isolierten oder bedrohten UNEinheiten beizustehen; - Hilfe bei der Umgruppierung von Elementen der UNPROFOR; die Bewegungsfreiheit wo notwendig zu erleichtern. Die Delegationen der drei Regierungen stellen fest, daß - die RRF ein integraler Bestandteil der existierenden friedenssichernden Operationen der Vereinten Nationen (UNPF/UNPROFOR) sein würde; - deshalb ein Beschluß des Sicherheitsrates zur Aufstockung der zulässigen Höchstgrenze der Truppe erforderlich ist, was durch die normalen Umlagen der Vereinten Nationen für friedenssichernde Missionen finanziert würde; - die RRF in die existierende VN-Befehlskette eingereiht und unter der operationalen Kontrolle der VN-Militärkommandanten vor Ort operieren würde, die weiterhin unter der Oberaufsicht des Generalsekretärs und seines Sondergesandten stehen; - die RRF in Unterstützung der UNPROFOR agieren und im Rahmen ihres existierenden Mandats tätig sein würde; - die RRF den Militärkommandeuren der Vereinten Nationen zur Verteidigung des Personals der Vereinten Nationen zur Verfügung stünde; die damit verbundenen Aufgaben würden von den VN-Bodenkommandanten festgelegt; - die RRF in nationalen Uniformen und unter der Fahne der VN und deren Insignien operieren würde, allerdings ohne blaue Helme und ohne ihre Fahrzeuge weiß zu streichen. Sie würden im Rahmen der existierenden VN-Einsatzvorschriften operiert; - die Zwecke der RRF darin bestanden, dem Kommandeur eine Kapazität zwischen "energischem Protest und Luftangriffen" zu verschaffen; sie würde die Flexibilität bei taktischen Operationen erhöhen und hätte das Ziel, einen abschreckenden Effekt auszuüben, würde aber die Rolle der VN nicht in Richtung auf Friedenserzwingung verändern; der Status der UNPROFOR und deren Unparteilichkeit blieben unberührt; - alle Truppen innerhalb von 30 Tagen nach den notwendigen Zustimmungen des Sicherheitsrates und des gastgebenden Landes aufmarschieren könnten. - Die drei Regierungen anerkannten, daß die RRF kein Ersatz für einen energischen Friedensprozeß ist, der auf eine umfassende Lösung hinarbeitet.

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