Ausgabe April 1996

Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Leitlinien, verabschiedet anlässlich eines Seminars der Außenminister Frankreichs und Deutschlands in Freiburg am 27. Februar 1996 (Wortlaut)

Die großen Herausforderungen der internationalen Entwicklung nach dem weltpolitischen Umbruch der letzten Jahre können von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur bewältigt werden, wenn sie ihre Kräfte in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bündeln. Die bevorstehende Regierungskonferenz der EU muß deshalb genutzt werden, um die EU - auch in der Perspektive der Erweiterung - außen und sicherheitspolitisch handlungsfähiger zu machen. Die beiden Außenminister sind entschlossen, ihre gemeinsamen Überlegungen zu allen wesentlichen Fragen dieser Konferenz zu vertiefen. Vordringliches Interesse der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist die Stabilisierung der Nachbarregionen im Osten und Süden, die Stärkung der transatlantischen Beziehungen und der Ausbau der Beziehungen zu Rußland und der Ukraine.

Die Union hat in all diesen Bereichen in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen und unter Einsatz erheblicher Ressourcen langfristige Strategien entwickelt.

- Die mittel- und osteuropäischen Staaten werden durch Europaabkommen, die beim ER [Europäischer Rat, d. Red.] Essen vereinbarte Heranführungsstrategie, den Strukturierten Dialog sowie umfassende technische und finanzielle Hilfe auf den Beitritt vorbereitet.

- Die neue Generation der EU-Mittelmeer-Abkommen, die Beitrittsperspektive für Malta und Zypern, die Zollunion mit der Türkei, der in Barcelona begonnene multilaterale Prozeß mit den Mittelmeeranrainerstaaten sowie die umfassende Unterstützung des Nahostfriedensprozesses durch die EU tragen erheblich zur Stabilisierung dieser wichtigen Nachbarregion bei.

- Der im Dezember 1995 in Madrid vereinbarte EU/USA-Aktionsplan stellt die transatlantischen Beziehungen auf ein neues, verbreitertes Fundament. - Partnerschaftsabkommen und umfangreiche technische und finanzielle Hilfe der Union fördern den Transformationsprozeß und damit Demokratisierung und Stabilisierung in Rußland, der Ukraine und den anderen GUS-Staaten.

- Die EU war an der Erarbeitung des in Paris unterzeichneten Abkommens über Bosnien-Herzegowina wesentlich beteiligt und trägt zur Umsetzung insbesondere der zivilen Komponente, ohne die eine längerfristige Befriedung der Region nicht möglich ist, entscheidend bei.

Auf der Regierungskonferenz kommt es darauf an, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die durch den EUV [EU-Vertrag, d. Red.] eingeführt worden ist, in ihrer Effektivität so zu stärken und fortzuentwickeln, daß sie den gemeinsamen Interessen der EU gerecht wird. Bei den angestrebten Reformen geht es darum, Effizienz, Kohärenz, Sichtbarkeit, Kontinuität und Solidarität zu stärken. Die beiden Außenminister werden auf der Regierungskonferenz für die folgenden konkreten Verbesserungen eintreten:

1. Erhöhung der Effizienz

Die Handlungsfähigkeit der Union auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muß vor allem durch eine größere Effizienz der Entscheidungsverfahren und eine wirksame Umsetzung der Beschlüsse gestärkt werden. Die Leitlinienkompetenz des Europäischen Rats muß mit dem Ziel gestärkt werden, die Handlungsfähigkeit der Union zu erhöhen. Die im Vertrag vorgesehenen Entscheidungsverfahren müssen mit dem Ziel angewendet und weiterentwickelt werden, um die Entscheidungsfindumg zu vereinfachen und um die Rigiditäten der Einstimmigkeit zu vermeiden. Hierzu können z.T. kumulative Ansätze geprüft werden: - Unterscheidung nach politischen Grundsatzentscheidungen und Durchführungsentscheidungen - Erwähnung des Prinzips der konstruktiven Enthaltung für den Bereich der GASP [Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, d. Red.] im Vertrag - Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit bei der Umsetzung.

Insbesondere bei der Umsetzung solcher Beschlüsse kann kein MS [Mitgliedstaat, d. Red.] gegen seinen Willen verpflichtet werden, für militärische und polizeiliche Aktionen nationale Kräfte zur Verfügung zu stellen. Diese MS dürfen dann die anderen MS jedoch nicht an der Ausführung beschlossener Maßnahmen hindern.

2. Verbesserung der Kohärenz

Rat, Mitgliedstaaten und Kommission müssen das bereits im Vertrag enthaltene Kohärenzgebot im Interesse einer effektiven und glaubwürdigen Außen- und Sicherheitspolitik konsequenter anwenden. Mitgliedstaaten und Kommission müssen einmal beschlossenes Handeln der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und gegenseitigen Solidarität unterstützen. Das heißt insbesondere, daß die Kommission durch einen Beschluß des Rats im gleichen Ausmaß gebunden sein muß wie die Mitgliedstaaten. Es wird ein Verfahren eingeführt, das sicherstellt, daß die Kommission rechtzeitig diejenigen Vorschläge unterbreitet, die durch die Beschlüsse des Rats im Rahmen der GASP erforderlich sind. Um die notwendige Kohärenz zu gewährleisten, muß eine Planungsund Analyseeinheit geschaffen werden. In diese dem Ratssekretariat angegliederte Einheit müßten Mitgliedstaaten, Kommission und das WEU-Sekretariat geeignetes Personal entsenden und ihm ihre Informationen zugänglich machen. Die Aufgabe dieser Einheit ist es, Erfahrung und Wissen der Beteiligten zu poolen und Handlungsvorschläge zu erarbeiten.

3. Erhöhung der Sichtbarkeit und Kontinuität

Die nötigen institutionellen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden, um zu ermöglichen, daß die EU im Außenverhältnis klar identifizierbar auftreten kann, mit einer Stimme spricht und über die notwendige Kontinuität und Sichtbarkeit verfügt. Es sollte eine neue Funktion geschaffen werden, die zu einer besseren Sichtbarkeit und Kohärenz der GASP beiträgt. Die vorgenannten Vorschläge ermöglichen es, eine größere Kontinuität zu gewährleisten.

4. Stärkung der europäischen Solidarität, insbesondere auf dem Gebiet der Sicherheit und der Verteidigung

Zur Stärkung der europäischen Solidarität ist weiterhin die Fortentwicklung der europäischen sicherheits- und verteidigungspolitischen Identität durch die Verwirklichung der verteidigungspolitischen Perspektive des EUV unerläßlich. Hierbei kommt der WEU sowohl als europäischer Pfeiler des Atlantischen Bündnisses als auch als Verteidigungskomponente der EU eine wichtige Rolle zu. Konkret streben wir die folgenden Verbesserungen an:

- Im EUV sollte eine politische Solidaritätsklausel für alle Mitgliedstaaten festgeschrieben werden. Solidarität bedeutet dabei natürlich auch Berücksichtigung legitimer Interessen einzelner Mitgliedstaaten.

- Zuweisung der Leitlinienkompetenz für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik an den Europäischen Rat, aufgrund derer die WEU Aktionen im Auftrag der Europäischen Union ausführen kann.

- Die Ziele der in der Petersberger Erklärung der WEU enthaltenen Aufgaben sollten im EUV verankert werden.

- Bestätigung der Rolle der Europäischen Union hinsichtlich der Definition der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik.

- Die europäische Handlungsfähigkeit muß auch dann gegeben sein, wenn sich nicht alle Partner an einer konkreten Aktion militärisch beteiligen. Die Solidarität der anderen Staaten sollte dann durch politische Unterstützung und gegebenenfalls durch eine Form der finanziellen Solidarität zum Ausdruck kommen.

- Mittelfristig halten wir an dem Ziel der Überführung der WEU in die EU fest.

Die Regierungskonferenz sollte hier weiterführende Klärungen erbringen. Zu diesem Zweck wird die institutionelle Annäherung zwischen WEU und EU verstärkt. Die Solidarität muß ihren Niederschlag auch darin finden, daß die operationellen Ausgaben im Rahmen der GASP in der Regel aus dem EU-Haushalt unter Einhaltung des Haushaltsverfahrens und unter Berücksichtigung des Vorrangs des Rats in der Außenpolitik finanziert werden sollen. Eine europäische Rüstungspolitik sollte durch Fortführung der laufenden deutsch-französischen Initiativen auf EU- und WEUEbene, die auf eine Stärkung, Verbesserung und Rationalisierung der europäischen Zusammenarbeit abzielen und die Einrichtung einer Europäischen Rüstungsagentur anstreben, entwickelt werden.

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