Ausgabe August 1994

Rußland in der Partnerschaft für den Frieden

Zusammenfassung der Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Nordatlantikrat und dem russischen Außenminister Kosyrew in Brüssel am 22. Juni 1994

Am 22. Juni d.J. unterzeichnete der Außenminister der Russischen Föderation, Andrej Kosyrew, in Brüssel das Rahmendokument der "Partnerschaft für den Frieden (Wortlaut in "Blätter", 2/1994, S. 244 f.). Am 24.6.1994 veröffentlichte das "Bulletin" des Presseund Informationsamts der Bundesregierung den nachstehend im Wortlaut wiedergegebenen Text. D. Red.

1. Die Allianz und Rußland haben wichtige Beiträge zu Stabilität und Sicherheit in Europa zu leisten. Konstruktive, kooperative Beziehungen der gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Nutzens und der Freundschaft zwischen der Allianz und Rußland sind deshalb ein Schlüsselelement für Sicherheit und Stabilität in Europa und liegen im Interesse aller anderen Staaten im KSZE-Raum. Die Allianz und Rußland begrüßen den Fortschritt, der in ihren Beziehungen auch innerhalb des NAKR *)-Rahmens bereits erreicht wurde und sind bestrebt, diese weiter zu festigen.

2. Die Unterzeichnung der Partnerschaft für den Frieden durch Rußland eröffnet eine wertere wichtige Möglichkeit, Beziehungen durch praktische Kooperation auf den Gebieten zu entwickeln, die im Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden enthalten sind. Die Allianz und Rußland sind übereingekommen, ein umfassendes individuelles Partnerschaftsprogramm zu entwickeln, das der Größe, der Bedeutung und den Fähigkeiten Rußlands entspricht.

3. Sie sind übereingekommen, die Entwicklung einer weitreichenden Beziehung der Zusammenarbeit zwischen der NATO und Rußland sowohl innerhalb wie außerhalb der Partnerschaft für den Frieden in Gang zu setzen. Diese Beziehung, die gegenseitiges Vertrauen und Offenheit stärken soll, wird in einer Weise entwickelt, die gemeinsamen Zielen entspricht und die Beziehungen zu allen anderen Staaten ergänzt und stärkt, sie richtet sich nicht gegen die Interessen dritter Länder und ist für andere transparent.

4. Die Allianz und Rußland sind übereingekommen, einen breitangelegten, erweiterten Dialog und Kooperation in Bereichen zu führen, in denen Rußland einzigartige und wichtige Beiträge zu leisten vermag, die seinem Gewicht und seiner Verantwortung als bedeutende europäische, internationale und nukleare Macht entsprechen, durch - Austausch von Informationen über Fragen in sicherheitspolitischen Angelegenheiten mit einer europäischen Dimension; - politische Konsultationen über Fragen von gemeinsamem Interesse, wo dies angezeigt ist; - Kooperation in einer Reihe sicherheitsbezogener Felder, einschließlich der Friedenserhaltung, wo dies angezeigt ist.

*) "Nordatlantischer Kooperationsrat" zwischen NATO und den Staaten Mittel- und Osteuropas, konstituiert am 20. Dezember 1991 in Brüssel. Vgl. den Wortlaut der Gründungserklärung in "Blätter" 2/1992, S. 249-251. D. Red.

 

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