»Dieser Gesetzentwurf zeigt auf, wie ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch verfassungskonform entkriminalisiert werden kann«
Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs von 26 Fachverbänden, 17.10.2024
Die derzeitige gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs enthält Widersprüche, etwa indem sie mit der Beratungslösung (§ 218a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ein gesetzliches Verfahren regelt, dessen Einhaltung dennoch nicht zur Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs führen kann. Sie richtet mit der Beratungspflicht und der verpflichtenden Wartefrist von drei Tagen in der Frühphase der Schwangerschaft Zugangshürden auf, die die medizinische Versorgung erschweren und sich abschreckend auf die Bereitstellung von Schwangerschaftsabbrüchen auswirken, denn die Teilnahme an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Verlangen bleibt für das medizinische Personal eine Mitwirkung an einem gesetzlich rechtswidrigen Verfahren.