»Die Schwangere muss selbst entscheiden können«
Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD) zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, 18.12.2024
Die EKD kann die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau in allen Fällen zwar weiterhin strafrechtlich, aber nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.