»Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig«
Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht, 6.2.2025
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben.