»Das Zustrombegrenzungsgesetz ist aus Sicht der Kirchen nicht geeignet, zur Lösung der anstehenden migrationspolitischen Fragen beizutragen«
Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche, 28.1.2025
Im Zuge einer aufgeheizten öffentlichen Debatte über die Möglichkeiten der Begrenzung von Fluchtmigration bringt die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf erneut in den Bundestag ein, der am 6. November 2024 bereits einmal abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht der Kirchen nicht geeignet, zur Lösung der anstehenden migrationspolitischen Fragen beizutragen.