»Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig«
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 15.11.2023
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist.