»Die Universität hält den Freiraum kritischer Auseinandersetzung auch dort offen, wo die demokratische Öffentlichkeit empfindlich oder gar empört auf Infragestellung reagiert«
Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg, 2.2.2022
Der Wissenschaft ist durch die Verfassung ein Raum der Autonomie gewährleistet, in dem wissenschaftliche Praxis nach Maßgabe eigener Kriterien realisiert werden kann. Diese Freiheitsgewährleistung, die ihren Niederschlag in Art. 5 Abs. 3 GG gefunden hat, umschreibt damit zugleich normative Grenzen für Interventionen und Beeinträchtigungen jeglicher Art, die allerdings in der Praxis nicht immer respektiert werden.