
Es hat bei der Annexion der DDR durch die BRD nur wenige Bereiche gegeben, in denen die Geltendmachung des westdeutschen Rechts für das Beitrittsgebiet nicht sofort durchsetzbar war. Das Aufbegehren der Frauenbewegung in Ost und West sowie die Intervention der SPD und anderer Verbände verhinderte die sofortige Einführung der §§218 und 219 im ehemaligen DDR-Territorium.