Das Recht der bosnischen Kriegsflüchtlinge auf Rückkehr in ihre Wohnorte gehört zu den uneingelösten Versprechen des Friedensvertrages von Dayton. Seit dem 1. Oktober gibt es für Bosnier in einigen deutschen Bundesländern nun aber so etwas wie eine Pflicht zur Rückkehr. Beides paßt natürlich nicht zusammen.