Die Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kreuz-Verordnung des bayrischen Kultusministeriums war für jeden, der das Grundgesetz kennt, erstaunlich. Das Gericht hat wenn man von mißverständlichen Formulierungen in den "Leitsätzen" einmal absieht - nichts anderes gesagt, als was seit jeher dem Verfassungsverständnis entspricht.