Ungeschmälerte außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung
Gegen den Türkei-Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO, der der Entscheidung des NATO-Rats vom 19. Februar 2003 folgte, nicht aber einem Beschluss des deutschen Bundestages, stellte die Bundestagsfraktion der FDP am 22. März 2003 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, um eine Befassung des Bundestages zu erzwingen.