Entschließung des Zentralbankrates der Deutschen Bundesbank vom 29. März 1990 (Wortlaut)
Im Hinblick auf die beabsichtigte politische Vereinigung der beiden deutschen Staaten und die in diesem Zusammenhang vorgesehene Ausweitung des Währungsgebietes der D-Mark auf das Gebiet der DDR hält der Zentralbankrat folgende Regelungen im Rahmen eines Staatsvertrages mit der DDR für unerläßlich (Ziffer 1 sowie 3 bis 6) beziehungsweise wünschenswert (Ziff