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»Blätter« im Recht, Rüge für die »Bild«
Am 11. Juni rügte der Presserat die »Bild«-Zeitung für einen »gravierenden Verstoß gegen das Gebot zur wahrhaftigen Wiedergabe wörtlicher Zitate«. Sie hatte einen Artikel des »Blätter«-Redakteurs Albrecht von Lucke falsch zitiert und sinnentstellend wiedergegeben.