Ein Strafgerichtshof für Westafrika?
Im August dieses Jahres zog sich der liberianische Staatspräsident Charles Ghankay Taylor ins nigerianische Exil zurück.
Im August dieses Jahres zog sich der liberianische Staatspräsident Charles Ghankay Taylor ins nigerianische Exil zurück.
Auf der Suche nach Erklärung der gegenwärtigen US-amerikanischen Strategie stieß ich auf einen alten Text, der mir schon vor dreißig Jahren das Verständnis des Vietnam-Krieges erleichtert hatte. Er ist von Noam Chomsky und stammt aus dem Jahr 1972. Dort ist folgende Passage angestrichen:
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs galt als unumstößlicher Grundsatz in der biomedizinischen Forschung: Nie dürfen Menschen ohne deren eigene, aus freien Stücken gegebene Einwilligung zum Nutzen der Wissenschaft oder der Gesellschaft als Versuchspersonen benutzt werden.
Nach 16 Monaten und 48 Sitzungstagen legte der Konvent zur Zukunft Europas am 13. Juni 2003 den Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag vor. Auf der im Oktober beginnenden Regierungskonferenz der Mitglied- und Beitrittsstaaten soll die "Verfassung" abschließend beraten werden.
Die Europäische Union wagt ein großes Experiment. Ihre Mitgliedstaaten wollen sich eine Verfassung geben.
Am 1. Juli 2002 ist das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 in Kraft getreten. Dies geschah überraschend schnell. Und mit ähnlich beeindruckendem Tempo sind in der Folgezeit die Schritte getan worden, die zur Arbeitsaufnahme des neuen Gerichtes noch erforderlich waren: Am 3.
Die in der Vergangenheit mitunter anregend und kreativ geführte Debatte um den Fortbestand der Allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland befindet sich mittlerweile in einem Zustand der Ermattung.
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass der Irakkrieg das Gewaltverbot der UN-Charta verletzt hat. Der Schaden, den das Völkerrecht genommen hat, geht aber viel weiter. Auch in älteren, historisch tieferen Schichten wurden Strukturen zerstört, die der Kriegsverhinderung dienten.
Das dritte Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik fand ein jähes Ende: Ohne in der Sache zu entscheiden, lehnten drei von sieben Richtern des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Fortsetzung des Verfahrens zum Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Antrag der NPD ab.
Die von Giscard d’Estaing am 23. April d. J. überraschend dem EU-Konventspräsidium vorgetragenen – teilweise zuvor undiskutierten – Vorschläge zur institutionellen Reform der Europäischen Union (vgl. den Kommentar von Karlheinz Koppe in diesem Heft) lösten heftige Debatten aus.
Die Einschätzungen zur künftigen Entwicklung des Mittleren Ostens gehen weit auseinander – unstrittig scheint hingegen, dass der Krieg weltpolitisch gewaltige "Kollateralschäden" hinterlässt. Er hat politische Gewissheiten und vertraute Konstellationen erschüttert.
In den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht nur die grundlegende Umgestaltung der außenpolitischen Leitlinien statt. Gleichzeitig drohen die sozialstaatlichen Fundamente des Landes, die sich im vergangenen Jahrhundert entwickelten, Gegenstand einer radikal-revisionistischen Politik zu werden.
Jetzt wissen wir’s: Valéry Giscard d’Estaing, ehemaliger Präsident der Republik Frankreich (zu Zeiten des Bundeskanzlers Helmut Schmidt, mit dem er die Grundlagen für die Europäische Währungsunion schuf) und derzeit Präsident des Verfassungskonvents der Europäischen Union ist arrogant, vom Interesse seines Landes bestimmt und nur an seiner eigene
Gegen den Türkei-Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO, der der Entscheidung des NATO-Rats vom 19. Februar 2003 folgte, nicht aber einem Beschluss des deutschen Bundestages, stellte die Bundestagsfraktion der FDP am 22. März 2003 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, um eine Befassung des Bundestages zu erzwingen.
Verfahren eingestellt und Akten zugeklappt – wie konnte das passieren? Dass jeder siebte Funktionär der NPD zugleich ein Spitzel des Verfassungsschutzes ist, war dann doch ein bisschen zu viel. Zumal die Antragsteller sich beharrlich weigerten, die Karten auf den Tisch zu legen, obgleich ein V-Mann nach dem anderen aus den Verbotsanträgen purzelte.
Dem Handwerk der Juristerei wird häufig mit Skepsis begegnet. Es fällt manchen Zeitgenossen nicht leicht zu begreifen, dass viele gesetzliche Bestimmungen Auslegungsspielräume enthalten und deshalb durchaus unterschiedliche Antworten von Fachleuten auf Rechtsfragen „vertretbar“ sind.
eines Angriffs gegen den Irak vom 18. Dezember 2002 (Auszüge) Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl gab beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zu den Überflugrechten für das US-amerikanische Militär im Falle eines nicht von der UN legitimierten Irakkrieges in Auftrag. Die nachstehend in Auszügen dokumentierte Expertise verfasste Regierungsdirektor Kramer.
Mit Silvio Berlusconi feiert im Mai ein Regierungschef sein zweijähriges Dienstjubiläum, gegen den bis heute EU-Sanktionen diskutiert werden.1 Solche Maßnahmen sind aber nur dann denkbar, wenn bewiesene Verstöße gegen europäische Vertragsgrundsätze vorliegen.
Pressefreiheit gibt es in Polen seit fast 14 Jahren. Doch die alten Reflexe der Konspiration funktionieren unter unbestechlichen Journalisten immer noch.
Wie Phönix einst der Asche entstieg, so versucht Europa seit einem knappen Jahr seinen Aufstieg aus den zuletzt immer unfruchtbarer verlaufenden Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs.
Mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz wegen förmlicher Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt.
Mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz wegen förmlicher Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt.
Auf seiner Zusammenkunft in Laeken im Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat die Einberufung des „Konvents zur Zukunft Europas“, der 105 Vertreter der Regierungen und nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission umfasst.
Bis vor kurzem war die Diskussion über Wünschbarkeit und mögliche Gestalt einer europäischen Verfassung eine fast ausschließlich akademische Angelegenheit.
Am 17. November 2002 verurteilte die Corte d’Appello, das Berufungsgericht der umbrischen Stadt Perugia, den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten und "Senator auf Lebenszeit" Giulio Andreotti sowie den früheren Mafia-Boss Gaetano Badalamenti zu jeweils 24 Jahren Haft.