Den nationalen Verfassungsorganen obliegt eine besondere Verantwortung
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 (Wortlaut Am 30. Juni d.J. entschied das Bundesverfassungsgericht über die Klagen der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler, Franz Ludwig Graf von Stauffenberg und anderer gegen den Lissabon-Vertrag zur europäischen Integration.