Wehrpflicht: ausgedient
Dass sich das Bundesverfassungsgericht in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung über die Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit dem Grundgesetz nicht auf Aussagen über deren Beibehaltung oder Abschaffung eingelassen hat, war ein Akt politischer Klugheit. Vielmehr haben die Karlsruher Richter diese Frage an die Politik zurückgegeben.