Digitale Bürgerrechte – von Karlsruhe nach Brüssel
Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung brach am 2. März großer Jubel unter den Datenschützern aus. Dabei wurde allerdings übersehen, dass die Entscheidung einen entscheidenden Haken hat: Denn die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist auch nach dem Urteil weiterhin in Kraft.