Vor der Bewährungsprobe: Das neue Lieferkettengesetz
Kurz vor dem Ende der Legislatur hat der Bundestag einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr menschenrechtlicher Verantwortung von Unternehmen für ihre globalen Wertschöpfungsprozesse vollzogen. Nach langem Ringen verabschiedeten die Parlamentarier am 11. Juni das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz: Lieferkettengesetz.