Kernkraft: Fass ohne Boden
Seit der Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarktes gilt auch für die Energiebranche das Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs.1 Die jahrzehntelang selbstverständlichen Hilfen der EU-Staaten für ihre Energieversorger sind damit nur noch in Ausnahmefällen zulässig, etwa zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit, aus übergeordneten Erwägungen de