Ein historischer Kompromiß?
Einen Kompromiss wie die "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000" hätten CDU/CSU nicht durchsetzen können. Befristung der Regellaufzeit auf 32 Kalenderjahre, auf dieser Grundlage die anlagenbezogene Festlegung von noch maximal zu produzierenden Strommengen ab dem 1.