Urteil des Landgerichts Mannheim gegen den NPD-Vorsitzenden Deckert vom 22. Juli 1994 (Auszüge)
Am 22. Juli 1994 verurteilte das Landgericht Mannheim den NPDVorsitzenden Deckert u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Deckert hatte bei einer Veranstaltung die Massenvernichtung europäischer Juden durch den Nationalsozialismus geleugnet. Das Mannheimer Landgericht war bereits einmal mit dem Fall befaßt.